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Zitierungen von § 565 ZPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 565 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3786; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 1 FördElRV Änderung der Zivilprozessordnung (vom 13.07.2017)
... Anerkenntnisurteil ergeht nur auf gesonderten Antrag des Klägers." 19. Dem § 565 wird folgender Satz angefügt: „Die Revision kann ohne Einwilligung des ...
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