Zitierungen von § 688 ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 688 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 691 ZPO Zurückweisung des Mahnantrags (vom 01.01.2018)
... Der Antrag wird zurückgewiesen: 1. wenn er den Vorschriften der §§ 688 , 689, 690, 702 Absatz 2, § 703c Abs. 2 nicht entspricht; 2. wenn der Mahnbescheid ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts
G. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1607
Artikel 1 IntZiVerfRÄndG Änderung der Zivilprozessordnung
... Wort „Bundeskonsul" durch das Wort „Konsularbeamten" ersetzt. 9. § 688 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Müsste der Mahnbescheid im Ausland zugestellt ... der Europäischen Union erfolgen soll." 10. In § 688 Absatz 4 Satz 1 werden nach dem Wort „Mahnverfahrens" die Wörter „(ABl. L 399 vom ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 08.07.2014 BGBl. I S. 890
Artikel 1 EU/1215/2012DG Änderung der Zivilprozessordnung
... 3 Satz 1 wird die Angabe „(ABl. EG Nr. L 174 S. 1)" gestrichen. 4. In § 688 Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „(ABl. EU Nr. L 399 S. 1)" gestrichen. 5. ...

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Artikel 8 VerbrKredRLUG Sonstige Folgeänderungen
... vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258), wird wie folgt geändert: 1. In § 688 Abs. 2 Nr. 1 werden die Wörter „gemäß den §§ 491 bis 504 des ...

Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Artikel 3 WohnImmoKredRLUG Änderung der Zivilprozessordnung
... (BGBl. I S. 2018) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 688 Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§§ 491 bis 509" durch die Angabe ...

Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2122
Artikel 1 GrFordDuG Änderung der Zivilprozessordnung
... unter der Anschrift der Partei zur Post gegeben wird." 5. Dem § 688 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Die Vorschriften der Verordnung (EG) ...


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