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Zitierungen von § 806 ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 806 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 814 ZPO Öffentliche Versteigerung (vom 01.11.2019)
... der Belehrung der Teilnehmer über den Gewährleistungsausschluss nach § 806 , 6. die Anonymisierung der Angaben zur Person des Schuldners vor ihrer ...
§ 885 ZPO Herausgabe von Grundstücken oder Schiffen (vom 01.05.2013)
... Frist von zwei Monaten nach der Räumung die Kosten zu zahlen. Die §§ 806 , 814 und 817 sind entsprechend anzuwenden. Sachen, die nicht verwertet werden ...
 
Zitat in folgenden Normen

Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG)
neugefasst durch B. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1926; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 14 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 6 JBeitrG (vom 01.01.2022)
... 778, 779, 781 bis 784, 786, 788, 789, 792, 793, 802a bis 802i, 802j Abs. 1 und 3, §§ 802k bis 827, 828 Abs. 2 und 3, §§ 829 bis 837a, 840 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, §§ 841 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2474
Artikel 1 IntVerstZVG Änderung der Zivilprozessordnung
... der Belehrung der Teilnehmer über den Gewährleistungsausschluss nach § 806 , 6. die Anonymisierung der Angaben zur Person des Schuldners vor ihrer ...

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2258; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898
Artikel 3 ZwVollStrÄndG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
... geändert: 1. In § 4 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „§§ 803 bis 863 und 899 bis 915b" durch die Angabe „§§ 802a bis 863 und 882b bis ...

Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG)
G. v. 11.03.2013 BGBl. I S. 434
Artikel 4 MietRÄndG Änderung der Zivilprozessordnung
... binnen einer Frist von zwei Monaten nach der Räumung die Kosten zu zahlen. Die §§ 806 , 814 und 817 sind entsprechend anzuwenden. Sachen, die nicht verwertet werden können, sollen ...