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Zitierungen von § 903 ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 903 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 904 ZPO Nachzahlung von Leistungen (vom 01.12.2021)
...  (4) Für Nachzahlungen von Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 903 Absatz 1, 3 Satz 1 und Absatz 4 entsprechend. (5) Für die Festsetzung der Höhe des ... durch Beschluss. Der Beschluss nach Satz 2 gilt als Bescheinigung im Sinne des § 903 Absatz 1 Satz 2 ...
§ 905 ZPO Festsetzung der Erhöhungsbeträge durch das Vollstreckungsgericht (vom 01.12.2021)
... der Schuldner glaubhaft, dass er eine Bescheinigung im Sinne des § 903 Absatz 1 Satz 2, um deren Erteilung er 1. zunächst bei einer in § 903 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 ... des § 903 Absatz 1 Satz 2, um deren Erteilung er 1. zunächst bei einer in § 903 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 genannten Stelle, von der er eine Leistung bezieht, und nachfolgend 2. bei einer ... auf Antrag die Erhöhungsbeträge nach § 902 festzusetzen und die Angaben nach § 903 Absatz 3 Satz 2 zu bestimmen. Dabei hat das Vollstreckungsgericht den Schuldner auf die Möglichkeit ... Der Beschluss des Vollstreckungsgerichts nach Satz 1 gilt als Bescheinigung im Sinne des § 903 Absatz 1 Satz 2 ...
§ 908 ZPO Aufgaben des Kreditinstituts (vom 01.12.2021)
...  (3) Das Kreditinstitut hat dem Kontoinhaber die Absicht, eine neue Bescheinigung nach § 903 Absatz 2 Satz 3 zu verlangen, mindestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt, ab dem es die ihm vorliegende ...
 
Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 319 AO Unpfändbarkeit von Forderungen (vom 01.12.2021)
... und Verbote, die nach den §§ 850 bis 852 und 899 bis 907 der Zivilprozessordnung und anderen gesetzlichen Bestimmungen für die Pfändung ...

Insolvenzordnung (InsO)
G. v. 05.10.1994 BGBl. I S. 2866; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 36 InsO Unpfändbare Gegenstände (vom 01.01.2022)
... §§ 850, 850a, 850c, 850e, 850f Abs. 1, §§ 850g bis 850l, 851c, 851d, 899 bis 904, 905 Satz 1 und 3 sowie § 906 Absatz 2 bis 4 der Zivilprozessordnung gelten ...

Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG)
neugefasst durch B. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1926; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 14 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 6 JBeitrG (vom 01.01.2022)
... Abs. 2 und 3, §§ 829 bis 837a, 840 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, §§ 841 bis 886, 899 bis 910 der Zivilprozeßordnung, 2. sonstige Vorschriften des Bundesrechts, die ...

Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2357
§ 4 EPPSG Nichtberücksichtigung bei einkommensabhängigen Leistungen, im Beitragsrecht und bei Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe; Pfändungsschutz
... auf die Energiepreispauschale darf nicht gepfändet werden. (3) Abweichend von § 903 Absatz 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung kann der Nachweis auch geführt werden durch die Vorlage 1. des ...

Überschuldungsstatistikgesetz (ÜSchuldStatG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3083; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 22.11.2020 BGBl. I S. 2466; 2021 BGBl. I S. 850
§ 5 ÜSchuldStatG Erhebungsmerkmale, Berichtszeitpunkte und -zeiträume (vom 01.12.2021)
... Insolvenzordnung durch die Beratungsstelle, 23. Ausstellung einer Bescheinigung nach § 903 Absatz 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung durch die Beratungsstelle, 24. Verfügung über ein eigenes Konto und Angabe, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2258; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898
Artikel 3 ZwVollStrÄndG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
... Versicherung" durch das Wort „Vermögensauskunft" und die Angabe „§ 903 " durch die Angabe „§ 802d Abs. 1 Satz 1" ersetzt. h) In der ... 1. In § 4 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „§§ 803 bis 863 und 899 bis 915b" durch die Angabe „§§ 802a bis 863 und 882b bis 882f" ...
Artikel 5 ZwVollStrÄndG Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
... Satz 3, die §§ 851b, 883 Abs. 2 und 4, der § 888 Abs. 1 Satz 3, die §§ 899 bis 915h und § 933 Satz 1 der Zivilprozessordnung in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden ...

Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG)
G. v. 22.11.2020 BGBl. I S. 2466; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 07.05.2021 BGBl. I S. 850
Artikel 1 PKoFoG Änderung der Zivilprozessordnung
... der Aufrechnung und Verrechnung § 902 Erhöhungsbeträge § 903 Nachweise über Erhöhungsbeträge § 904 Nachzahlung von ... Erhöhungsbeträge nach Satz 1 gilt § 899 Absatz 2 entsprechend. § 903 Nachweise über Erhöhungsbeträge (1) Das Kreditinstitut kann aus ... (4) Für Nachzahlungen von Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 903 Absatz 1, 3 Satz 1 und Absatz 4 entsprechend. (5) Für die Festsetzung der Höhe des pfändungsfreien ... des Schuldners durch Beschluss. Der Beschluss nach Satz 2 gilt als Bescheinigung im Sinne des § 903 Absatz 1 Satz 2 . § 905 Festsetzung der Erhöhungsbeträge durch das ... Macht der Schuldner glaubhaft, dass er eine Bescheinigung im Sinne des § 903 Absatz 1 Satz 2, um deren Erteilung er 1. zunächst bei einer in § 903 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 ... des § 903 Absatz 1 Satz 2, um deren Erteilung er 1. zunächst bei einer in § 903 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 genannten Stelle, von der er eine Leistung bezieht, und nachfolgend 2. bei einer ... auf Antrag die Erhöhungsbeträge nach § 902 festzusetzen und die Angaben nach § 903 Absatz 3 Satz 2 zu bestimmen. Dabei hat das Vollstreckungsgericht den Schuldner auf die Möglichkeit der ... Der Beschluss des Vollstreckungsgerichts nach Satz 1 gilt als Bescheinigung im Sinne des § 903 Absatz 1 Satz 2 . § 906 Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages ... (3) Das Kreditinstitut hat dem Kontoinhaber die Absicht, eine neue Bescheinigung nach § 903 Absatz 2 Satz 3 zu verlangen, mindestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt, ab dem es die ihm vorliegende ...