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Zitierungen von § 802l ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 802l ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 802a ZPO Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers (vom 01.01.2013)
...  3. Auskünfte Dritter über das Vermögen des Schuldners (§ 802l ) einzuholen, 4. die Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen zu ...
§ 802f ZPO Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft (vom 26.11.2016)
... sowie über die Möglichkeit der Einholung von Auskünften Dritter nach § 802l und der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis bei Abgabe der Vermögensauskunft nach § ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)
Artikel 1 G. v. 19.04.2001 BGBl. I S. 623; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
§ 10 GvKostG Abgeltungsbereich der Gebühren (vom 26.11.2016)
... des Kostenverzeichnisses für die Erhebung von Daten bei jeder der in den §§ 755 und 802l der Zivilprozessordnung genannten Stellen und 4. eine Gebühr nach Nummer 600 des ...
Anlage GvKostG (zu § 9) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2022)
...  440 Erhebung von Daten bei einer der in § 755 Abs. 2, § 802l Abs. 1 ZPO genannten Stellen Die Gebühr entsteht nicht, wenn die Auskunft nach § 882c Abs. 3 ... wird. 5,50 € 442 Übermittlung von Daten nach § 802l Abs. 4 ZPO 5,50 € Abschnitt 5 Zeitzuschlag ...

Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
G. v. 30.01.1877 RGBl. S. 244; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 39 EGZPO (vom 01.01.2013)
... anstelle der §§ 754, 755, 758a Abs. 2, von § 788 Abs. 4, der §§ 802a bis 802l , 807, 836 Abs. 3, der §§ 851b, 882b bis 882h, 883 Abs. 2 und von § 933 Satz 1 der ...

Insolvenzordnung (InsO)
G. v. 05.10.1994 BGBl. I S. 2866; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 98 InsO Durchsetzung der Pflichten des Schuldners (vom 01.11.2022)
...  (1a) Das Gericht kann an Stelle des Gerichtsvollziehers die Maßnahmen nach § 802l Absatz 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung durchführen, wenn 1. eine Aufforderung zur Auskunftserteilung nach § 97 ... zur Erreichung der Zwecke des Insolvenzverfahrens erforderlich erscheint. § 802l Absatz 2 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden. (2) Das Gericht kann den Schuldner zwangsweise ...

Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG)
neugefasst durch B. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1926; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 14 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 6 JBeitrG (vom 01.01.2022)
... 778, 779, 781 bis 784, 786, 788, 789, 792, 793, 802a bis 802i, 802j Abs. 1 und 3, §§ 802k bis 827, 828 Abs. 2 und 3, §§ 829 bis 837a, 840 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, §§ 841 ...

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
§ 25 RVG Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung (vom 01.01.2021)
... über die Einholung von Auskünften Dritter über das Vermögen des Schuldners ( § 802l der Zivilprozessordnung ) nach dem Betrag, der einschließlich der Nebenforderungen aus dem Vollstreckungstitel noch ...

Straßenverkehrsgesetz (StVG)
neugefasst durch B. v. 05.03.2003 BGBl. I S. 310, 919; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 21.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 315
§ 35 StVG Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten (vom 28.12.2022)
... die in § 17 des Auslandsunterhaltsgesetzes genannten Zwecke, 15. für die in § 802l der Zivilprozessordnung genannten Zwecke soweit kein Grund zu der Annahme besteht, dass dadurch schutzwürdige ...

Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)
Artikel 1 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 320
Anlage 1 ZVFV (zu § 1 Absatz 1) Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher
... den Fall gebeten, dass N - Drucksache 561/22 12 - Einholung von Auskünften Dritter ( § 802l ZPO ) über den Schuldner (zu Ziffer ) Erhebung des Namens und der Vornamen oder der Firma sowie ... der Gläubiger zu erwarten ist. Antrag auf aktuelle Einholung von Auskünften ( § 802l Absatz 4 Satz 3 ZPO ) Zur Änderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners wird vorgetragen:  ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Anhang EuKoPfVODG zu Artikel 8 Nummer 2
... M Hinweise zur Einholung von Auskünften Dritter (§ 802l ZPO) Die Einholung von Drittauskünften ist zulässig, wenn der Schuldner seiner ... Voraussetzungen für die Datenerhebung auch bei dem weiteren Gläubiger vorliegen (§ 802l Absatz 4 Satz 1 ZPO). Auf Antrag des weiteren Gläubigers ist eine erneute Auskunft nur dann ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 1 EuKoPfVODG Änderung der Zivilprozessordnung
... bei der Verhaftung eine beglaubigte Abschrift des Haftbefehls aus." 10. § 802l wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ...
Artikel 12 EuKoPfVODG Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
... durch die Wörter „Erhebung von Daten bei jeder der in den §§ 755 und 802l der Zivilprozessordnung genannten Stellen" ersetzt. 3. Die Anlage ... von Daten bei einer der in § 755 Abs. 2, § 802l Abs. 1 ZPO genannten Stellen Die Gebühr entsteht nicht, wenn die Auskunft nach § ... 5,00 € 442 Übermittlung von Daten nach § 802l Abs. 4 ZPO 5,00 €. c) Nummer 604 wird wie ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Artikel 10 StV-DSAnpUG-EU Änderung der Zivilprozessordnung
... 1 verwalteten Vermögensverzeichnissen enthalten sind, keine Anwendung." 4. In § 802l Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „zu sperren" durch die Wörter „deren Verarbeitung ...

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
G. v. 07.05.2021 BGBl. I S. 850
Artikel 1 ZVRuaÄndG Änderung der Zivilprozessordnung
... keine Pflicht zur Abgabe einer Vermögensauskunft nach Satz 1," ersetzt. 6. § 802l wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...
Artikel 2 ZVRuaÄndG Änderung der Insolvenzordnung
...  „(1a) Das Gericht kann an Stelle des Gerichtsvollziehers die Maßnahmen nach § 802l Absatz 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung durchführen, wenn 1. die Ladung zu dem Termin zur Abgabe der ... Gründen zur Erreichung der Zwecke des Insolvenzverfahrens erforderlich erscheint. § 802l Absatz 2 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden."  ...

Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3320
Artikel 2 InkaRÄndG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... über die Einholung von Auskünften Dritter über das Vermögen des Schuldners ( § 802l der Zivilprozessordnung )" ersetzt. 3. § 31b wird wie folgt gefasst: ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV)
V. v. 28.09.2015 BGBl. I S. 1586; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368
Anlage GVFV (zu § 1 Absatz 1) Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin/den Gerichtsvollzieher - zur Vollstreckung von Geldforderungen - (vom 01.12.2016)
... M Hinweise zur Einholung von Auskünften Dritter (§ 802l ZPO) Die Einholung von Drittauskünften ist zulässig, wenn der Schuldner seiner ... Voraussetzungen für die Datenerhebung auch bei dem weiteren Gläubiger vorliegen (§ 802l Absatz 4 Satz 1 ZPO). Auf Antrag des weiteren Gläubigers ist eine erneute Auskunft nur dann ...