interne Verweise§ 608 ZPO Übersetzung (vom 01.04.2025) ... zusammen zu veröffentlichen. Wird das Verfahren aufgrund einer Entscheidung nach § 273a nichtöffentlich geführt, so soll die Übersetzung der Entscheidung dergestalt ...
Zitat in folgenden NormenGesetz betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
G. v. 30.01.1877 RGBl. S. 244; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Zitate in ÄnderungsvorschriftenJustizstandort-Stärkungsgesetz
G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Artikel 2 JusStaStG Änderung der Zivilprozessordnung ... a) Nach der Angabe zu § 273 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 273a Geheimhaltung". b) Die Angabe zu Buch 6 wird wie folgt gefasst: ... §§ 615 bis 687 (weggefallen)". 2. Nach § 273 wird folgender § 273a eingefügt: „§ 273a Geheimhaltung Das Gericht kann ... 2. Nach § 273 wird folgender § 273a eingefügt: „ § 273a Geheimhaltung Das Gericht kann auf Antrag einer Partei streitgegenständliche ... zusammen zu veröffentlichen. Wird das Verfahren aufgrund einer Entscheidung nach § 273a nichtöffentlich geführt, so soll die Übersetzung der Entscheidung dergestalt ...
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