§ 99 - Arzneimittelgesetz (AMG)

neugefasst durch B. v. 12.12.2005 BGBl. I S. 3394; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 2121-51-1-2 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 99 Arzneimittelgesetz 1961


§ 99 wird in 3 Vorschriften zitiert

Arzneimittelgesetz 1961 im Sinne dieses Gesetzes ist das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln vom 16. Mai 1961 (BGBl. I S. 533), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. Juli 1975 (BGBl. I S. 1745).

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Zitierungen von § 99 AMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 99 AMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
V. v. 11.08.1988 BGBl. I S. 1586; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1990
§ 3 EthylenoxidVV
... Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 99 des Arzneimittelgesetzes auch im Land ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausdehnung der Vorschriften über die Zulassung und staatliche Chargenprüfung auf Testsera und Testantigene
V. v. 08.05.1985 BGBl. I S. 768; aufgehoben durch Artikel 19 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Artikel 3 TestseraVÄndV
... Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 99 des Arzneimittelgesetzes auch im Land ...

Verordnung zur Festlegung von Anforderungen an den Antrag auf Zulassung, Verlängerung der Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln
V. v. 21.12.1989 BGBl. I S. 2547; aufgehoben durch § 3 V. v. 04.05.2015 BGBl. I S. 682
§ 3 AMZulRegAV Berlin-Klausel
... Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 99 des Arzneimittelgesetzes auch im Land ...


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