Anlage (zu § 6)
Aflatoxine
Ethylenoxid
Farbstoffe
Frischzellen
Stoffe, Zubereitungen aus Stoffen oder Gegenstände tierischer Herkunft mit dem Risiko der Übertragung transmissibler spongiformer Enzephalopathien
Frühere Fassungen von Anlage AMG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSiebzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3519
Artikel 1 17. AMGÄndG Änderung des Arzneimittelgesetzes ... d) Die Angabe „Anlage (zu § 6)" wird durch die Angabe „ Anlage 1 (zu § 6)" ersetzt. e) Folgende Angabe wird angefügt: ... 9. Die Angabe „Anlage (zu § 6)" erhält die Bezeichnung „ Anlage 1 (zu § 6)". 10. Folgende Anlage 2 wird angefügt: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anlage_AMG.htm