§ 3 - Rinder-Deckinfektionen-Verordnung (RDeckInfV k.a.Abk.)

neugefasst durch V. v. 20.12.2005 BGBl. I S. 3512; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388
Geltung der Fassung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-40-5 Tierseuchenbekämpfung
|
II. Schutzmaßregeln
A. Schutzmaßregeln gegen Trichomonadenseuche und Vibrionenseuche
2. Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung einer Deckinfektion
§ 3

II. Schutzmaßregeln

A. Schutzmaßregeln gegen Trichomonadenseuche und Vibrionenseuche

2. Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung einer Deckinfektion

§ 3


§ 3 wird in 4 Vorschriften zitiert

Im Falle des Verdachts auf eine Deckinfektion hat der Tierhalter

1.
die Rinder seines Bestandes unverzüglich durch einen Tierarzt auf das Vorliegen einer Deckinfektion untersuchen zu lassen,

2.
an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorte

a)
Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen (Bodenauflagen) auszulegen und

b)
die Bodenauflagen mit einem wirksamen Desinfektionsmittel zu tränken und feucht zu halten,

3.
sicherzustellen, dass

a)
die Rinder seines Bestandes nur künstlich besamt werden,

b)
Rinder aus dem Bestand nicht verbracht werden,

c)
abgestoßene oder abgestorbene Früchte, totgeborene Kälber und Nachgeburten unverzüglich auf das Vorliegen von Erregern einer Deckinfektion untersucht werden,

d)
die zur Samengewinnung benutzten Gerätschaften gereinigt und desinfiziert werden und

e)
bereits gewonnener Samen bis zu dem Zeitpunkt, in dem sich der Verdacht auf eine Deckinfektion als unbegründet erwiesen hat, nicht verwendet wird.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed