Anlage 3 - BHV1-Verordnung (BHV1V k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 19.05.2015 BGBl. I S. 767; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.05.2016 BGBl. I S. 1057
Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-40-8 Tierseuchenbekämpfung
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Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes *)


Anlage 3 hat 2 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert

Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes (BGBl. 2015 I S. 765)



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*)
Anm. d. Red.:

In der Abbildung nicht konsolidierte Änderungen:

Durch Artikel 1 Nr. 5 V. v. 3. Mai 2016 (BGBl. I S. 1057):

 
Anlage 3 wird wie folgt geändert:

a)
Die Wörter „Diese Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit" werden durch die Wörter „Für einen Bestand, der nicht in einem Gebiet gelegen ist, das nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG als BHV1-frei anerkannt worden ist, verliert diese Bescheinigung ihre Gültigkeit" ersetzt.

b)
Die Wörter „Für einen Bestand, der in einem Gebiet gelegen ist, das nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG als BHV1-frei anerkannt ist, ist die Bescheinigung unbefristet gültig." werden gestrichen.


Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen V. v. 3. Mai 2016 BGBl. I S. 1057 m.W.v. 7. Mai 2016

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Frühere Fassungen von Anlage 3 BHV1-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.05.2016Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
vom 03.05.2016 BGBl. I S. 1057
aktuell vorher 27.05.2015Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung
vom 19.05.2015 BGBl. I S. 757
aktuellvor 27.05.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 3 BHV1-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 BHV1V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BHV1V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BHV1V Verbringen von Rindern (vom 07.05.2016)
... und von einer amtstierärztlichen Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 oder 3 begleitet sind. Satz 1 gilt nicht für Rinder, die 1. aus einem Bestand ... untersucht worden ist. Im Falle der Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 3 gilt das Verbot der Verwendung, soweit ein Rind des Bestandes, für den die Bescheinigung ...
Anlage 3 BHV1V (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes *) (vom 07.05.2016)
...  Durch Artikel 1 Nr. 5 V. v. 3. Mai 2016 (BGBl. I S. 1057): Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) Die Wörter „Diese Bescheinigung verliert ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 03.05.2016 BGBl. I S. 1057
Artikel 1 5. TierSeuchRÄndV Änderung der BHV1-Verordnung
...  untersucht worden ist. Im Falle der Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 3 gilt das Verbot der Verwendung, soweit ein Rind des Bestandes, für den die Bescheinigung ... ist diese Bescheinigung unbefristet gültig." werden gestrichen. 6. Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) Die Wörter „Diese Bescheinigung verliert ...

Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung
V. v. 19.05.2015 BGBl. I S. 757
Artikel 1 2. BHV1VÄndV Änderung der BHV1-Verordnung
... über die BHV1-Freiheit eines Rindes (BGBl. 2015 I S. 764)] 14. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) ... (BGBl. 2015 I S. 764)] 14. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit ...


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