Zitierungen von Fischseuchen-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf FischSeuchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FischSeuchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
neugefasst durch B. v. 06.04.2005 BGBl. I S. 997; zuletzt geändert durch Artikel 139 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
§ 4 BmTierSSchV Anzeige und Registrierung
§ 10 BmTierSSchV Verbringungsverbot für bestimmte Waren (vom 01.05.2014)
§ 14 BmTierSSchV Besondere Bestimmungen für Fische

Fischseuchenverordnung
Artikel 1 V. v. 24.11.2008 BGBl. I S. 2315; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 19.11.2019 BGBl. I S. 1862
§ 30 FischSeuchV Übergangsbestimmungen
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fischseuchenverordnung und Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
V. v. 24.11.2008 BGBl. I S. 2315
Artikel 3 FischSeuchVuaÄndV Inkrafttreten, Außerkrafttreten


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