Eingangsformel - MKS-Verordnung (MKSV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2666, 3526
Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-41-35 Tierseuchenbekämpfung
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Eingangsformel



Auf Grund des Artikels 17 der Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Seefischereiverordnung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3499) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) wird nachstehend der Wortlaut der MKS-Verordnung in der ab dem 24. Dezember 2005 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Verordnung vom 27. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3857),

2.
den am 24. Dezember 2005 in Kraft tretenden Artikel 5 der eingangs genannten Verordnung.

Die Rechtsvorschriften wurden erlassen auf Grund

zu 1. des § 7 Abs. 1 Satz 1, des § 17b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe c bis f, des § 73a, des § 79 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Nr. 1 bis 4a, 6, 7, 11 bis 14a, 19 und 20, des § 79 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit den §§ 18 bis 30, des § 79 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 78 und des § 79 Abs. 1 Nr. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 79b, des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260),

zu 2. des § 79 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Nr. 13 sowie des § 79 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit den §§ 18, 19 Abs. 2, § 20 Abs. 1 und 2, § 22 Abs. 1 bis 3, § 24 Abs. 1 und 2 und § 26, jeweils auch in Verbindung mit § 79b, des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260).


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Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/85/EG des Rates vom 29. September 2003 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche, zur Aufhebung der Richtlinien 85/511/EWG sowie der Entscheidungen 89/531/EWG und 91/665/EWG und zur Änderung der Richtlinie 92/46/EWG (ABl. EU Nr. L 306 S. 1).



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