Änderung § 21 Brucellose-Verordnung vom 30.05.2017

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 3 RSeuchRÄndV am 30. Mai 2017 und Änderungshistorie der BrucelloseV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 22 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.05.2017 geltenden Fassung
§ 21 n.F. (neue Fassung)
in der am 30.05.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1253

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 22


(Text neue Fassung)

§ 21


(Textabschnitt unverändert)

Ein Schweinebestand gilt als brucellosefrei, wenn

vorherige Änderung

1. seit mindestens einem Jahr Brucellose der Schweine oder Verdacht auf Brucellose nicht festgestellt worden ist oder, sofern ein solcher Verdacht vorgelegen hat, dieser sich auf Grund einer klinischen Untersuchung und einer Untersuchung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 als unbegründet erwiesen hat,



1. seit mindestens einem Jahr Brucellose der Schweine oder Verdacht auf Brucellose nicht festgestellt worden ist oder, sofern ein solcher Verdacht vorgelegen hat, dieser sich auf Grund einer klinischen Untersuchung und einer Untersuchung nach § 1 Nummer 1 Buchstabe b als unbegründet erwiesen hat,

2. der Rinderbestand in demselben Gehöft ein anerkannter Bestand ist.






Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed