§ 5 - Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2006 (SVBezGrV 2006 k.a.Abk.)

V. v. 21.12.2005 BGBl. I S. 3627
Geltung ab 01.01.2006; FNA: 860-6-4-14 Sozialgesetzbuch

§ 5 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets



Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:
JahrUmrechnungswertvorläufiger Umrechnungswert
20041,1932 
2006 1,1911





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