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§ 2 - Verordnung über den Zeitpunkt der Beendigung der Aufbewahrungsfrist für Unterlagen über die Wertpapierbereinigung (WPapBerBeendV k.a.Abk.)

V. v. 21.12.2005 BGBl. I S. 3629
Geltung ab 22.12.2005; FNA: 4139-1-4-1 Wertpapierbereinigung

§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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