Anlage 2 - Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV)

Artikel 1 V. v. 21.12.2005 BGBl. I S. 3632; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1810
Geltung ab 01.01.2006; FNA: 2121-51-44 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Anlage 2 (aufgehoben)


Anlage 2 hat 3 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Änderung der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung und der Arzneimittelverschreibungsverordnung V. v. 19. Oktober 2022 BGBl. I S. 1810 m.W.v. 1. November 2022

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Frühere Fassungen von Anlage 2 AMVV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2022Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung und der Arzneimittelverschreibungsverordnung
vom 19.10.2022 BGBl. I S. 1810
aktuell vorher 01.06.2012Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
vom 22.05.2012 BGBl. I S. 1204
aktuell vorher 01.10.2007Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
vom 18.07.2007 BGBl. I S. 1427
aktuellvor 01.10.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 2 AMVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AMVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AMVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
V. v. 18.07.2007 BGBl. I S. 1427
Artikel 1 3. AMVVÄndV
... 1 Satz 1 Nr. 2 des Arzneimittelgesetzes sind Arzneimittel ausgenommen, die weder ein in Anlage 2 aufgeführter Stoff, dessen Zubereitung oder Salz sind, noch einen solchen Stoff, eine solche ... „- zur Anwendung" beginnende Zusatz gestrichen. 5. Folgende Anlage 2 wird angefügt: „Anlage 2 (zu § 6) Stoffe nach § 6 Die ... Zusatz gestrichen. 5. Folgende Anlage 2 wird angefügt: „Anlage 2 (zu § 6) Stoffe nach § 6 Die Anlage enthält unter grundsätzlicher ...

Verordnung zur Änderung der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung und der Arzneimittelverschreibungsverordnung
V. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1810
Artikel 2 AnalgetikaWarnHVuaÄndV Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... elektronischen Signatur gültig." 4. § 6 wird aufgehoben. 5. Anlage 2 (zu § 6) wird ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
V. v. 22.05.2012 BGBl. I S. 1204
Artikel 1 12. AMVVÄndV
... aus Gimeracil, Oteracil und seinen Estern und Tegafur". 2. In Anlage 2 Nummer 2 wird die Position „Stoffe, die in Anhang II Nr. 4 der Verordnung (EWG) ...


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