(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Artikel
1 Nr. 10 bis 12 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Dezember 2005.