Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2021 aufgehoben

Eingangsformel - Bundesfamilienkassenverordnung (BundFamkV)

V. v. 13.12.2005 BGBl. I S. 3694; aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 08.12.2016 BGBl. I S. 2835
Geltung ab 01.01.2006; FNA: 610-1-17 Allgemeines Steuerrecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Abs. 1 Nr. 11 Satz 5 in Verbindung mit Satz 6 des Finanzverwaltungsgesetzes vom 30. August 1971 (BGBl. I S. 1426, 1427), von denen Satz 5 und 6 durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2552) eingefügt worden sind, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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