Artikel 5 - Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher und verfütterungsverbotsrechtlicher Verordnungen (FuttMÄndV k.a.Abk.)

V. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3707, 2006 I S. 329
Geltung ab 31.12.2005
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Artikel 5 Inkrafttreten


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Dezember 2005.

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Zitierungen von Artikel 5 Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher und verfütterungsverbotsrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 FuttMÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FuttMÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Futtermittelverordnung
B. v. 24.05.2007 BGBl. I S. 770
Bekanntmachung FuttMVNB
... Abs. 24 des Gesetzes vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2653), 5. den nach Artikel 5 am 31. Dezember 2005 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I ...


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