Artikel 2 - Verordnung zur Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebBVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3712; Geltung ab 31.12.2005

Artikel 2 Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes


Artikel 2 ändert mWv. 31. Dezember 2005 TierNebG § 1

In § 1 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 25. Januar 2004 (BGBl. I S. 82) wird die Angabe „geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 808/2003 der Kommission vom 12. Mai 2003 (ABI. EU Nr. L 117 S. 1)" durch die Angabe „zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 416/2005 der Kommission vom 11. März 2005 (ABI. EU Nr. L 66 S. 10)" ersetzt.



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