Änderung Anlage 4 DüV vom 01.10.2006

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Anlage 1 DüV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2006 geltenden Fassung
Anlage 4 DüV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V v. 27.09.2006 BGBl. I 2163

(Text alte Fassung)

Anlage 1 (zu § 3 Abs. 10)


(Text neue Fassung)

Anlage 4 (zu § 3 Abs. 10)


(Textabschnitt unverändert)

Geräte zum Ausbringen von Düngemitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen

1. Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler,

2. Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler,

3. zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird,

4. Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zur Ausbringung von unverdünnter Gülle,

5. Drehstrahlregner zur Verregnung von unverdünnter Gülle.






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