interne Verweise§ 5 HandFwPrV Weitere Prüfung ... einem weiteren in § 3 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 genannten Handlungsbereich gemäß § 4 abzulegen. Die Regelungen in den §§ 3, 7 und 8 gelten entsprechend. Über das ...
§ 9 HandFwPrV Ausbildereignung ... befreit. Wer in diesem Handlungsbereich auch die zusätzliche Prüfung nach § 4 Abs. 10 bestanden hat, hat die berufs- und arbeitpädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7085/v140773.htm