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Zitierungen von § 8 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische Fachwirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 TechFwPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TechFwPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 TechFwPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Technischen Fachwirt/zur Geprüften Technischen Fachwirtin nach den §§ 2 bis 10 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 11 TechFwPrV Zeugnisse (vom 17.12.2019)
... als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle und in Worten anzugeben. Jede Befreiung nach § 8 ist mit Ort, Datum und der Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderen vergleichbaren ...
Anlage 2 TechFwPrV (zu § 11) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... Gesamtnote als Dezimalzahl, 6. die Gesamtnote in Worten, 7. Befreiungen nach § 8 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 28 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische Fachwirtin
... durch das Wort „Handlungsbereichen" ersetzt. 5. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen ... ersetzt. 5. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Der Prüfungsteilnehmer oder die ... c) Nach der Nummer 3 wird der Klammerzusatz durch den Klammerzusatz „(Im Fall des § 8 : „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 8 im Hinblick ... des § 8: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 8 im Hinblick auf die am ... in ... vor ... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil ...