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§ 119 - Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)

neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.07.1977; FNA: 860-4-1 Sozialgesetzbuch
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§ 119 Berücksichtigung von Versorgungskrankengeld



Bei der Anwendung von § 7 Absatz 3 Satz 3, § 18a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und § 23c Absatz 1 Satz 1 gilt das Versorgungskrankengeld als Krankengeld der Sozialen Entschädigung.



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Frühere Fassungen von § 119 SGB IV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 31 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 122 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
aktuell vorher 03.12.2011Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
vom 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
aktuell vorher 02.04.2009Artikel 1 ELENA-Verfahrensgesetz
vom 28.03.2009 BGBl. I S. 634
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
vom 19.12.2007 BGBl. I S. 3024
aktuellvor 01.01.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 119 SGB IV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 119 SGB IV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB IV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

ELENA-Verfahrensgesetz
G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 634, 1141; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
Artikel 1 ELENAVG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (vom 03.12.2011)
...  „§ 118 Bundeseinheitliche Regelung". f) Die Angabe zu § 119 wird wie folgt gefasst: „§ 119 Übergangsregelungen zum Verfahren des ... f) Die Angabe zu § 119 wird wie folgt gefasst: „§ 119 Übergangsregelungen zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises". g) ... zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises". g) Nach der Angabe zu § 119 wird die folgende Angabe angefügt: „§ 120 ... Verwaltungsverfahrens kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden." 14. § 119 wird wie folgt gefasst: „§ 119 Übergangsregelungen zum Verfahren des ... werden." 14. § 119 wird wie folgt gefasst: „§ 119 Übergangsregelungen zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (1) Die ... jeweiligen Nachweis geltenden Gesetz nichts anderes bestimmt ist." 15. Nach § 119 wird der folgende § 120 angefügt: „§ 120 ... 120 angefügt: „§ 120 Außerkrafttreten (1) § 119 tritt am 1. Januar 2012 außer Kraft. (2) § 115 tritt mit Ablauf des 31. ...

Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
Artikel 4 ELENAAufhG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... zu den §§ 115, 118 und 120 werden aufgehoben. e) Die Angabe zu § 119 wird wie folgt gefasst: „§ 119 Übergangsregelungen zur Aufhebung des ... e) Die Angabe zu § 119 wird wie folgt gefasst: „§ 119 Übergangsregelungen zur Aufhebung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises; ... 11. Die §§ 115, 118 und 120 werden aufgehoben. 12. § 119 wird wie folgt gefasst: „§ 119 Übergangsregelungen zur Aufhebung des ... 120 werden aufgehoben. 12. § 119 wird wie folgt gefasst: „§ 119 Übergangsregelungen zur Aufhebung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises; ...

Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3024
Artikel 1 SGBIVuaÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... gefasst: „§ 118 (aufgehoben)". g) Die Angabe zu § 119 wird wie folgt gefasst: „§ 119 (aufgehoben)". 2. In § ... g) Die Angabe zu § 119 wird wie folgt gefasst: „§ 119 (aufgehoben)". 2. In § 1 Abs. 2 werden die Wörter „Die Vorschriften ... des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten)". 27. Die §§ 115a, 118 und 119 werden aufgehoben.  ...

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 31 SozERG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... für Soziale Sicherung". b) Die Angabe zu § 119 wird wie folgt gefasst: „§ 119 Berücksichtigung von ... b) Die Angabe zu § 119 wird wie folgt gefasst: „ § 119 Berücksichtigung von Versorgungskrankengeld". c) Die Angabe zu § 120 ... für Soziale Sicherung" ersetzt. 7. § 119 wird wie folgt gefasst: „§ 119 Berücksichtigung von ... 7. § 119 wird wie folgt gefasst: „ § 119 Berücksichtigung von Versorgungskrankengeld Bei der Anwendung von § 7 Absatz ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 122 2. DSAnpUG-EU Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... und Weiterleitung der Daten zum Lohnnachweisverfahren". g) Die Angabe zu § 119 wird wie folgt gefasst: „§ 119 (weggefallen)". 2. Die ... g) Die Angabe zu § 119 wird wie folgt gefasst: „ § 119 (weggefallen) ". 2. Die Angabe zum Ersten Abschnitt Fünfter Titel wird wie folgt gefasst: ... nach der Angabe „§ 28n" die Angabe „Satz 1" gestrichen. 19. § 119 wird ...