Zitierungen von § 95a SGB IV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 95a SGB IV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB IV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 106a SGB IV Elektronischer Antrag durch Selbständige und Mehrfacherwerbstätige auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (vom 01.01.2024)
... A1-Bescheinigung bei der zuständigen Stelle elektronisch durch eine Ausfüllhilfe nach § 95a Absatz 1 zu beantragen. § 106 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Ist festgestellt, ... Der Antrag erfolgt elektronisch durch eine Ausfüllhilfe nach § 95a Absatz 1 . Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die ...
§ 106c SGB IV Elektronischer Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei Tätigkeit in einem Vertragsstaat, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen über soziale Sicherheit mit Regelungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften geschlossen hat (vom 01.01.2024)
... der deutschen Rechtsvorschriften an die zuständige Stelle durch eine Ausfüllhilfe nach § 95a Absatz 1 zu übermitteln. § 106a Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. In ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 1 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales." 26. § 95a Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Zum elektronischen Datenaustausch nach diesem Buch ... ausüben. Der Antrag erfolgt elektronisch durch eine Ausfüllhilfe nach § 95a Absatz 1 . Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die A1-Bescheinigung der ... der deutschen Rechtsvorschriften an die zuständige Stelle durch eine Ausfüllhilfe nach § 95a Absatz 1 zu übermitteln. § 106a Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. In Fällen des Absatzes 2 ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 1 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... Nach der Angabe zu § 95 werden die folgenden Angaben eingefügt: „ § 95a Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern  ... für Arbeit und Soziales." 21. Nach § 95 werden die folgenden §§ 95a bis 95c eingefügt: „§ 95a Ausfüllhilfe zum elektronischen ... Nach § 95 werden die folgenden §§ 95a bis 95c eingefügt: „ § 95a Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern  ... A1-Bescheinigung bei der zuständigen Stelle elektronisch durch eine Ausfüllhilfe nach § 95a Absatz 1 zu beantragen. Ist festgestellt, dass die deutschen Rechtsvorschriften über soziale ...


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