Zitierungen von § 4 GGVSee

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 GGVSee verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGVSee selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 GGVSee Zuständigkeiten (vom 01.01.2015)
... Sitz hat, ist für die Überwachung der Unterweisung der Beschäftigten nach § 4 Absatz 11 und 12 zuständig. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden, in deren ... die Inkraftsetzung der örtlichen Sicherheitsvorschriften in den Häfen nach § 4 Absatz 13 und für die Festlegung von Stau- und Trennvorschriften für gefährliche ...
§ 8 GGVSee Unterlagen für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (vom 01.01.2013)
... Unfalluntersuchung auf dem Seeschiff aufbewahrt werden, wenn Unfälle gemäß § 4 Abs. 8 gemeldet worden sind. (8) Der Schiffsführer hat die nach den Absätzen ...
§ 9 GGVSee Pflichten (vom 01.01.2015)
... den Umschlag Verantwortliche muss bei Unfällen die zuständigen Behörden nach § 4 Abs. 8 unterrichten. Er darf 1. verpackte gefährliche Güter auf einem ... darf ein Seeschiff zur Beförderung gefährlicher Güter nur einsetzen, wenn § 4 Absatz 7 Satz 1 und 2 sowie § 8 Absatz 5 Satz 2 eingehalten sind, 2. hat ... dass der Schiffsführer und der für die Ladung verantwortliche Offizier nach § 4 Absatz 11 Satz 1 und 2 unterwiesen werden und die Aufzeichnungen darüber nach § 4 Absatz ... § 4 Absatz 11 Satz 1 und 2 unterwiesen werden und die Aufzeichnungen darüber nach § 4 Absatz 11 Satz 4 und 5 aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden. ... vor der Verladung gefährlicher Güter oder bei Betreten des Schiffes nach § 4 Abs. 5 unterrichtet werden, 2. für das Anbringen der Hinweistafeln nach § 4 ... 4 Abs. 5 unterrichtet werden, 2. für das Anbringen der Hinweistafeln nach § 4 Abs. 2 Satz 2 und für die Befolgung des Verbots nach § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 ... der Hinweistafeln nach § 4 Abs. 2 Satz 2 und für die Befolgung des Verbots nach § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 sorgen, 3. die Ladung gemäß § 4 Abs. 6 ... § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 sorgen, 3. die Ladung gemäß § 4 Abs. 6 überwachen, 4. dafür sorgen, dass sich die Ausrüstung nach § ... Abs. 6 überwachen, 4. dafür sorgen, dass sich die Ausrüstung nach § 4 Abs. 7 jederzeit in einem einsatzbereiten Zustand befindet und die Besatzungsmitglieder die ... Fällen tragen, 5. bei Unfällen die zuständige Behörde nach § 4 Abs. 8 unterrichten, 6. die vorgeschriebenen Unterlagen oder die gespeicherten ... geladen hat, nur auslaufen, wenn § 7 Abs. 3 eingehalten ist, 4. nach § 4 Abs. 4 keine Ladungsdämpfe zur Druck- oder Temperaturregelung ablassen, 5. ... Güter nur befördern, wenn a) sich die Ausrüstung nach § 4 Abs. 7 Satz 3 in einsatzbereitem Zustand befindet, b) die vorgeschriebenen Unterlagen ... Unternehmen haben dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten 1. nach § 4 Absatz 12 Satz 1 unterwiesen werden und die Aufzeichnungen darüber nach § 4 Absatz 12 ... nach § 4 Absatz 12 Satz 1 unterwiesen werden und die Aufzeichnungen darüber nach § 4 Absatz 12 Satz 3 und 4 aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 16.12.2011 BGBl. I S. 2780, 2012 I 122
Artikel 1 3. GGVSeeÄndV (vom 22.12.2011)
... 2.1 Nummer" durch das Wort „Unterabschnitt" ersetzt. 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 8 wird das Wort ... Sitz hat, ist für die Überwachung der Unterweisung der Beschäftigten nach § 4 Absatz 11 und 12 zuständig. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden, in deren ... die Inkraftsetzung der örtlichen Sicherheitsvorschriften in den Häfen nach § 4 Absatz 13 und für die Festlegung von Stau- und Trennvorschriften für gefährliche ... darf ein Seeschiff zur Beförderung gefährlicher Güter nur einsetzen, wenn § 4 Absatz 7 Satz 1 und 2 sowie § 8 Absatz 5 Satz 2 eingehalten sind, 2. hat ... dass der Schiffsführer und der für die Ladung verantwortliche Offizier nach § 4 Absatz 11 Satz 1 und 2 unterwiesen werden und die Aufzeichnungen darüber nach § 4 Absatz ... § 4 Absatz 11 Satz 1 und 2 unterwiesen werden und die Aufzeichnungen darüber nach § 4 Absatz 11 Satz 4 und 5 aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht ... beteiligten Unternehmen haben dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten nach § 4 Absatz 12 Satz 1 unterwiesen werden und die Aufzeichnungen darüber nach § 4 Absatz 12 ... nach § 4 Absatz 12 Satz 1 unterwiesen werden und die Aufzeichnungen darüber nach § 4 Absatz 12 Satz 3 und 4 aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht ...

Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 03.12.2007 BGBl. I S. 2813
Artikel 1 1. GGVSeeÄndV
... IBC-Codes fallen oder". dd) Buchstabe c wird Buchstabe d. 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 9 wird das Wort „Sonderstelle" ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 518 9. ZustAnpV Gefahrgutverordnung See
...  In § 4 Abs. 10, § 5 Abs. 4 und § 6 Abs. 1 der Gefahrgutverordnung See in der Fassung der ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 298
Artikel 1 4. GGVSeeÄndV
... Unternehmen haben dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten 1. nach § 4 Absatz 12 Satz 1 unterwiesen werden und die Aufzeichnungen darüber nach § 4 Absatz 12 ... nach § 4 Absatz 12 Satz 1 unterwiesen werden und die Aufzeichnungen darüber nach § 4 Absatz 12 Satz 3 und 4 aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 22.12.2009 BGBl. I S. 3967
Artikel 1 2. GGVSeeÄndV
... der Empfänger keinen Sitz in Deutschland hat," eingefügt. 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 7 wird folgender Satz angefügt: ... § 6 wird wie folgt geändert: 0a) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 4 Abs. 13" durch die Angabe „§ 4 Absatz 12" ersetzt. a) In Absatz 4 ... 0a) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 4 Abs. 13" durch die Angabe „§ 4 Absatz 12" ersetzt. a) In Absatz 4 werden die Wörter „Das ...


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