Zitierungen von § 6 GGVSee

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 GGVSee verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGVSee selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 GGVSee Geltungsbereich (vom 01.01.2009)
... werden, wenn die Verladung der gefährlichen Güter unter Überwachung nach § 6 Abs. 3 erfolgt.  ...
§ 3 GGVSee Zulassung zur Beförderung (vom 01.01.2013)
... werden sollen, nur mit vorheriger Genehmigung der in § 5 Abs. 1 oder der in § 6 Abs. 1 und 2 genannten zuständigen Behörden gelöscht werden. (6) ... Häfen im Geltungsbereich dieser Verordnung nur eingeführt werden, wenn der nach § 6 Abs. 2 zuständigen Behörde spätestens 72 Stunden vor Ankunft des Schiffes folgende ...
§ 12 GGVSee Übergangsbestimmungen (vom 01.01.2013)
... Die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung gemäß § 6 Absatz 5 der Gefahrgutverordnung See in der bis zum 3. Dezember 2011 geltenden Fassung anerkannten ... geltenden Fassung anerkannten Sachverständigen dürfen die ihnen gemäß § 6 Absatz 9 derselben Verordnung gestatteten Aufgaben noch bis zum 31. Dezember 2014 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See
B. v. 18.01.2012 BGBl. I S. 122
Berichtigung GGVSeeNBBer
... durch die Angabe „(BGBl. 2011 II S. 90, 94)" zu ersetzen. 2. In § 6 Absatz 9 Nummer 2 sind nach den Wörtern „Straßentankfahrzeuge nach Absatz" ... mit der Ausstellung der Bescheinigung nach Absatz" einzufügen. 3. In § 6 Absatz 10 Nummer 4 ist die Angabe „6.8.3.1.3.2." durch die Angabe ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 16.12.2011 BGBl. I S. 2780, 2012 I 122
Artikel 1 3. GGVSeeÄndV (vom 22.12.2011)
... „Unterabschnitt" durch das Wort „Abschnitt" ersetzt. 5. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ...

Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 03.12.2007 BGBl. I S. 2813
Artikel 1 1. GGVSeeÄndV
... 481 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)" ersetzt. 3. In § 6 Abs. 5 werden die Wörter „Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ...

Fünfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 03.08.2010 BGBl. I S. 1139
Artikel 2 5. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung See
... 3 wird aufgehoben. 3. In § 5 Absatz 5 Satz 1 und 4 und Absatz 6 und in § 6 Absatz 8 wird jeweils das Wort „See-Berufsgenossenschaft" durch die Wörter ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 518 9. ZustAnpV Gefahrgutverordnung See
...  In § 4 Abs. 10, § 5 Abs. 4 und § 6 Abs. 1 der Gefahrgutverordnung See in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 2006 (BGBl. I ...

Sechste Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 29.11.2011 BGBl. I S. 2349
Artikel 2 6. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
...  Die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung nach § 6 Absatz 5 der GGVSee anerkannten Prüfstellen sind zuständig für die ...
Artikel 3 6. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung See
... vom 29. November 2011 (BGBl. I S. 2349)." 2. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:  ... Die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung gemäß § 6 Absatz 5 der Gefahrgutverordnung See in der bis zum 3. Dezember 2011 geltenden Fassung anerkannten ... geltenden Fassung anerkannten Sachverständigen dürfen die ihnen gemäß § 6 Absatz 9 derselben Verordnung gestatteten Aufgaben noch bis zum 31. Dezember 2014 ...

Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.02.2015 BGBl. I S. 265
Artikel 1 7. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
... akkreditiert, aber von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung nach § 6 Absatz 5 der Gefahrgutverordnung See als Prüfstelle anerkannt sind." 11. ...
Artikel 5 7. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung See
... durch Bekanntmachung vom 15. Mai 2014 (VkBl. S. 467)" eingefügt. 2. In § 6 Absatz 4 werden die Wörter „Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung" durch ...

Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.12.2012 BGBl. I S. 2715
Artikel 4 GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung See
... Entschließung MSC.318(89) (VkBl. 2011 S. 990)" eingefügt. 2. § 6 Absatz 5 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. die Anerkennung und ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 298
Artikel 1 4. GGVSeeÄndV
... nach Kapitel 1 Nummer 1.4 des IGC-Codes zulässig ist." 4. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 Nummer 1 wird das Wort ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 22.12.2009 BGBl. I S. 3967
Artikel 1 2. GGVSeeÄndV
... des Ladehafens und des Löschhafens zustimmen." 6. § 6 wird wie folgt geändert: 0a) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 4 Abs. ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)
neugefasst durch B. v. 24.11.2006 BGBl. I S. 2683; aufgehoben durch § 39 V. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1389
§ 6 GGVSE Zuständigkeiten
...  (7) Die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung nach § 6 Abs. 5 der Gefahrgutverordnung See anerkannten Sachverständigen sind für die ...

Kostenverordnung für Amtshandlungen der See-Berufsgenossenschaft (See-BGKostV)
V. v. 21.12.2001 BGBl. I S. 4241; aufgehoben durch § 6 V. v. 18.07.2013 BGBl. I S. 2713
Anlage See-BGKostV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis
... Güter als Massengut befördern, durch die See-Berufsgenossenschaft (§ 6 Abs. 11 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Gefahrgutverordnung See)  ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed