Zitierungen von § 8 GGVSee

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 GGVSee verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGVSee selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 GGVSee Zulassung zur Beförderung (vom 01.01.2013)
... folgende Dokumente in Kopie vorliegen: 1. das Beförderungsdokument nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2. die Bescheinigungen der zuständigen Behörde des ...
§ 9 GGVSee Pflichten (vom 01.01.2015)
... Güter zur Beförderung nur übergeben, wenn ein Beförderungsdokument nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 erstellt worden ist oder wenn in einem anderen Dokument in Zusammenhang mit der ... in einem anderen Dokument in Zusammenhang mit der Beförderung die Eintragungen nach § 8 Absatz 1 Nummer 7 vorgenommen worden sind, 3. dürfen für gefährliche ... sind, 9. dürfen das Beförderungsdokument nur weitergeben, wenn § 8 Absatz 1 Nummer 1 eingehalten ist, 10. haben die Pflicht zur Aufbewahrung einer Kopie ... Beförderungsdokuments und zur Löschung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 zu beachten, 11. dürfen gefährliche Schüttgüter ... Schüttgüter zur Beförderung nur übergeben, wenn die nach § 8 Absatz 2 vorgeschriebenen Unterlagen erstellt worden sind, 13. dürfen ... oder verflüssigter Form zur Beförderung nur übergeben, wenn die nach § 8 Absatz 3 vorgeschriebenen Informationen übermittelt worden sind. (2) Der für ... die gefährlichen Güter zur Verladung nur anliefern oder anliefern lassen, wenn § 8 Abs. 1 Nr. 4 eingehalten ist. (4) Der für den Umschlag Verantwortliche muss bei ... Schüttgüter nur verladen, wenn die erforderlichen Unterlagen nach § 8 Absatz 2 vorliegen, 4. gefährliche Massengüter in flüssiger oder ... oder verflüssigter Form nur verladen, wenn die erforderlichen Informationen nach § 8 Absatz 3 vorliegen. (5) Der Beförderer und der Beauftragte des Beförderers ... 2. dürfen verpackte gefährliche Güter nur verladen lassen, wenn § 8 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 5 eingehalten sind, 3. haben die Pflicht zur Aufbewahrung ... von Kopien der Dokumente und zur Löschung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 zu beachten. (6) Der Reeder 1. darf ein Seeschiff zur ... gefährlicher Güter nur einsetzen, wenn § 4 Absatz 7 Satz 1 und 2 sowie § 8 Absatz 5 Satz 2 eingehalten sind, 2. hat dafür zu sorgen, dass der ... 6. die vorgeschriebenen Unterlagen oder die gespeicherten Informationen nach § 8 Absatz 7 vorhalten und aufbewahren und die Unterlagen oder den Ausdruck aus den ... und die Unterlagen oder den Ausdruck aus den Datenverarbeitungssystemen gemäß § 8 Absatz 8 auf Verlangen zur Prüfung vorlegen. Er darf 1. verpackte ... 3 in einsatzbereitem Zustand befindet, b) die vorgeschriebenen Unterlagen nach § 8 Absatz 4 mitgeführt werden. (8) Der mit der Planung der Beladung nach § 7 ...
§ 12 GGVSee Übergangsbestimmungen (vom 01.01.2013)
... in der am 30. Juni 2002 geltenden Fassung zu beachten sind. (6) § 8 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe e und Nr. 3 Buchstabe b ist für Schiffe, die vor dem 1. Juli 2002 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See
B. v. 18.01.2012 BGBl. I S. 122
Berichtigung GGVSeeNBBer
... durch die Angabe „6.8.3.1.3.2" zu ersetzen. 4. In § 8 Absatz 1 Nummer 6 ist die Angabe „6.4.6.1" durch die Angabe „5.4.6.1" zu ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 16.12.2011 BGBl. I S. 2780, 2012 I 122
Artikel 1 3. GGVSeeÄndV (vom 22.12.2011)
... durch die Angabe „7. Februar 2011 (VkBl. 2011 S. 119)" ersetzt. 7. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Güter zur Beförderung nur übergeben, wenn ein Beförderungsdokument nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 erstellt worden ist, 3. dürfen für gefährliche ... sind, 8. dürfen das Beförderungsdokument nur weitergeben, wenn § 8 Absatz 1 Nummer 1 eingehalten ist, 9. haben die Pflicht zur Aufbewahrung einer Kopie ... Beförderungsdokuments und zur Löschung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 zu beachten, 10. dürfen gefährliche Schüttgüter ... Schüttgüter zur Beförderung nur übergeben, wenn die nach § 8 Absatz 2 vorgeschriebenen Unterlagen erstellt worden sind, 12. dürfen ... oder verflüssigter Form zur Beförderung nur übergeben, wenn die nach § 8 Absatz 3 vorgeschriebenen Informationen übermittelt worden sind." b) Absatz ... 2. dürfen verpackte gefährliche Güter nur verladen lassen, wenn § 8 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 5 eingehalten sind, 3. haben die Pflicht zur ... von Kopien der Dokumente und zur Löschung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 zu beachten." d) Absatz 6 wird wie folgt gefasst:  ... gefährlicher Güter nur einsetzen, wenn § 4 Absatz 7 Satz 1 und 2 sowie § 8 Absatz 5 Satz 2 eingehalten sind, 2. hat dafür zu sorgen, dass der ...

Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 03.12.2007 BGBl. I S. 2813
Artikel 1 1. GGVSeeÄndV
... ist und beim Anlegen im Bestimmungshafen noch vorhanden ist." 5. § 8 Abs. 2 Nr. 2 wird wie folgt geändert: a) Buchstabe b wird gestrichen.  ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 298
Artikel 1 4. GGVSeeÄndV
... durch das Wort „Güterbeförderungseinheiten" ersetzt. 6. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... in einem anderen Dokument in Zusammenhang mit der Beförderung die Eintragungen nach § 8 Absatz 1 Nummer 7 vorgenommen worden sind". bb) In Nummer 3 wird die Angabe ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 22.12.2009 BGBl. I S. 3967
Artikel 1 2. GGVSeeÄndV
... Beförderungsbedingungen eingehalten sind." 8. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Schüttgüter zur Beförderung nur übergeben, wenn die nach § 8 Absatz 2 vorgeschriebenen Unterlagen erstellt worden sind, 11. gefährliche ... oder verflüssigter Form zur Beförderung nur übergeben, wenn die nach § 8 Absatz 3 vorgeschriebenen Informationen übermittelt worden sind."  ... Schüttgüter nur verladen, wenn die erforderlichen Unterlagen nach § 8 Absatz 2 vorliegen,". cc) Folgende Nummer 4 wird angefügt:  ... oder verflüssigter Form nur verladen, wenn die erforderlichen Informationen nach § 8 Absatz 3 vorliegen." c1) In Absatz 5 Nummer 2 wird die Angabe ... c1) In Absatz 5 Nummer 2 wird die Angabe „§ 8 Abs. 4" durch die Angabe „§ 8 Absatz 5" ersetzt. c2) In Absatz 6 ... In Absatz 5 Nummer 2 wird die Angabe „§ 8 Abs. 4" durch die Angabe „§ 8 Absatz 5" ersetzt. c2) In Absatz 6 wird die Angabe „§ 8 Abs. 4 Satz ... „§ 8 Absatz 5" ersetzt. c2) In Absatz 6 wird die Angabe „§ 8 Abs. 4 Satz 2" durch die Angabe „§ 8 Absatz 5 Satz 2" ersetzt.  ... In Absatz 6 wird die Angabe „§ 8 Abs. 4 Satz 2" durch die Angabe „§ 8 Absatz 5 Satz 2" ersetzt. d) Absatz 7 wird wie folgt ... Fällen tragen," ersetzt. bbb) In Nummer 6 wird die Angabe „§ 8 Abs. 6" durch die Angabe „§ 8 Absatz 7" und die Angabe „§ 8 Abs. ... bbb) In Nummer 6 wird die Angabe „§ 8 Abs. 6" durch die Angabe „§ 8 Absatz 7" und die Angabe „§ 8 Abs. 7" durch die Angabe „§ 8 Absatz ... 8 Abs. 6" durch die Angabe „§ 8 Absatz 7" und die Angabe „§ 8 Abs. 7" durch die Angabe „§ 8 Absatz 8" ersetzt. bb) In Satz 2 ... 8 Absatz 7" und die Angabe „§ 8 Abs. 7" durch die Angabe „§ 8 Absatz 8" ersetzt. bb) In Satz 2 Nummer 1 werden die Wörter „in ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed