Zitierungen von § 9 GGVSee

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 GGVSee verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGVSee selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 GGVSee Ordnungswidrigkeiten (vom 09.04.2014)
...  1. als Versender oder als Beauftragter des Versenders a) entgegen § 9 Abs. 1 Nr. 1, Nummer 11 oder Nummer 13 nicht zur Beförderung zugelassene gefährliche ... gefährliche Güter zur Beförderung übergibt, b) entgegen § 9 Abs. 1 Nr. 2, Nummer 12 oder Nummer 14 gefährliche Güter zur Beförderung ... 14 gefährliche Güter zur Beförderung übergibt, c) entgegen § 9 Abs. 1 Nr. 3 für gefährliche Güter Verpackungen, IBC, Großverpackungen, ... mehreren Elementen (MEGC) oder Schüttgut-Container verwendet, d) entgegen § 9 Abs. 1 Nr. 4 ortsbewegliche Tanks oder Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) befüllt, ... Tanks oder Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) befüllt, e) entgegen § 9 Abs. 1 Nr. 5 Schüttgut-Container befüllt, f) entgegen § 9 Abs. 1 Nr. 6 ... § 9 Abs. 1 Nr. 5 Schüttgut-Container befüllt, f) entgegen § 9 Abs. 1 Nr. 6 gefährliche Güter zusammenpackt, g) entgegen § 9 Abs. 1 ... § 9 Abs. 1 Nr. 6 gefährliche Güter zusammenpackt, g) entgegen § 9 Abs. 1 Nr. 7 Verpackungen, Umverpackungen, IBC, Großverpackungen, ortsbewegliche Tanks, ... Elementen (MEGC) oder Schüttgut-Container übergibt, h) entgegen § 9 Absatz 1 Nummer 8 Güterbeförderungseinheiten übergibt, i) entgegen ... 1 Nummer 8 Güterbeförderungseinheiten übergibt, i) entgegen § 9 Abs. 1 Nr. 9 das Beförderungsdokument weitergibt oder j) entgegen § 9 Absatz ... § 9 Abs. 1 Nr. 9 das Beförderungsdokument weitergibt oder j) entgegen § 9 Absatz 1 Nummer 10 *) eine Kopie nicht oder nicht mindestens drei Monate aufbewahrt; 2. ... einer Güterbeförderungseinheit jeweils Verantwortlicher a) entgegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 Verpackungen, IBC oder Großverpackungen in Güterbeförderungseinheiten ... staut oder stauen lässt oder b) entgegen § 9 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 Güterbeförderungseinheiten übergibt; 3. als ... Beförderer mit der Beförderung gefährlicher Güter beauftragt, entgegen § 9 Abs. 3 gefährliche Güter zur Verladung anliefert oder anliefern lässt;  ... 4. als für den Umschlag Verantwortlicher a) entgegen § 9 Abs. 4 Satz 1 die zuständigen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig unterrichtet, ... Behörden nicht oder nicht rechtzeitig unterrichtet, b) entgegen § 9 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 verpackte gefährliche Güter auf ein Seeschiff staut, c) ... 1 verpackte gefährliche Güter auf ein Seeschiff staut, c) entgegen § 9 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 Verpackungen, Umverpackungen, IBC, Schüttgut-Container, ortsbewegliche ... (MEGC) oder Güterbeförderungseinheiten verlädt, d) entgegen § 9 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 gefährliche Schüttgüter verlädt oder e) ... 2 Nr. 3 gefährliche Schüttgüter verlädt oder e) entgegen § 9 Absatz 4 Satz 2 Nummer 4 gefährliche Massengüter in flüssiger oder ... 5. als Beförderer oder als Beauftragter des Beförderers a) entgegen § 9 Abs. 5 Nr. 1 gefährliche Güter zur Beförderung annimmt, b) entgegen ... 5 Nr. 1 gefährliche Güter zur Beförderung annimmt, b) entgegen § 9 Abs. 5 Nr. 2 verpackte gefährliche Güter verladen lässt oder c) ... 2 verpackte gefährliche Güter verladen lässt oder c) entgegen § 9 Absatz 5 Nummer 3 eine Kopie nicht oder nicht mindestens drei Monate aufbewahrt; 6. als ... nicht mindestens drei Monate aufbewahrt; 6. als Reeder a) entgegen § 9 Absatz 6 Nummer 1 ein Seeschiff einsetzt oder b) entgegen § 9 Absatz 6 Nummer 2 ... entgegen § 9 Absatz 6 Nummer 1 ein Seeschiff einsetzt oder b) entgegen § 9 Absatz 6 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass aa) eine dort genannte Person ... Jahre aufbewahrt wird; 7. als Schiffsführer a) entgegen § 9 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 für eine Unterrichtung der mit Notfallmaßnahmen befassten ... befassten Besatzungsmitglieder nicht oder nicht rechtzeitig sorgt, b) entgegen § 9 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 für die Befolgung eines dort genannten Verbots nicht sorgt,  ... 2 für die Befolgung eines dort genannten Verbots nicht sorgt, c) entgegen § 9 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 die Ladung nicht überwacht, d) entgegen § 9 Absatz 7 ... § 9 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 die Ladung nicht überwacht, d) entgegen § 9 Absatz 7 Satz 1 Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass sich die Ausrüstung in einem ... und Schutzkleidung von den Besatzungsmitgliedern getragen wird, e) entgegen § 9 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 die zuständigen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig ... Behörden nicht oder nicht rechtzeitig unterrichtet, f) entgegen § 9 Abs. 7 Satz 1 Nr. 6 eine Unterlage oder eine Information nicht vorhält oder eine Unterlage ... Unterlage oder einen Ausdruck nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, g) entgegen § 9 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 oder 2 gefährliche Güter übernimmt, h) entgegen ... 7 Satz 2 Nr. 1 oder 2 gefährliche Güter übernimmt, h) entgegen § 9 Abs. 7 Satz 2 Nr. 3 mit einem Seeschiff ausläuft, i) entgegen § 9 Abs. 7 ... § 9 Abs. 7 Satz 2 Nr. 3 mit einem Seeschiff ausläuft, i) entgegen § 9 Abs. 7 Satz 2 Nr. 4 Ladungsdämpfe ablässt oder j) entgegen § 9 Abs. 7 ... § 9 Abs. 7 Satz 2 Nr. 4 Ladungsdämpfe ablässt oder j) entgegen § 9 Abs. 7 Satz 2 Nr. 5 gefährliche Güter befördert; 8. als mit der Planung ... befördert; 8. als mit der Planung der Beladung Beauftragter entgegen § 9 Abs. 8 Stauanweisungen festlegt oder 9. als Unternehmer entgegen § 9 Absatz 10 ... § 9 Abs. 8 Stauanweisungen festlegt oder 9. als Unternehmer entgegen § 9 Absatz 10 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass a) ein Beschäftigter unterwiesen ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 16.12.2011 BGBl. I S. 2780, 2012 I 122
Artikel 1 3. GGVSeeÄndV (vom 22.12.2011)
... Angabe „Absatz 7" durch die Angabe „Absatz 6" ersetzt. 8. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... ee) Folgender Buchstabe i wird angefügt: „i) entgegen § 9 Absatz 1 Nummer 9 eine Kopie nicht oder nicht mindestens drei Monate aufbewahrt;".  ... cc) Folgender Buchstabe c wird angefügt: „c) entgegen § 9 Absatz 5 Nummer 3 eine Kopie nicht oder nicht mindestens drei Monate aufbewahrt;".  ... 6 wird wie folgt gefasst: „6. als Reeder a) entgegen § 9 Absatz 6 Nummer 1 ein Seeschiff einsetzt oder b) entgegen § 9 Absatz 6 Nummer 2 ... entgegen § 9 Absatz 6 Nummer 1 ein Seeschiff einsetzt oder b) entgegen § 9 Absatz 6 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass aa) eine dort genannte Person ... d) Nummer 9 wird wie folgt gefasst: „9. als Unternehmer entgegen § 9 Absatz 10 nicht dafür sorgt, dass a) ein Beschäftigter unterwiesen wird ...

Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 03.12.2007 BGBl. I S. 2813
Artikel 1 1. GGVSeeÄndV
... Angabe „61 °C" durch die Angabe „60 °C" ersetzt. 6. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... d wird folgender neuer Buchstabe e eingefügt: „e) entgegen § 9 Abs. 1 Nr. 5 Schüttgut-Container befüllt,". dd) Buchstabe e wird neuer ... dd) Buchstabe e wird neuer Buchstabe f, in ihm wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 5" durch die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 6" ersetzt. ee) ... f, in ihm wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 5" durch die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 6" ersetzt. ee) Buchstabe f wird neuer Buchstabe g, in ihm werden die ... ee) Buchstabe f wird neuer Buchstabe g, in ihm werden die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 6" durch die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 7" und die Wörter ... g, in ihm werden die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 6" durch die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 7" und die Wörter „oder ortsbewegliche Tanks" durch die Wörter ... ersetzt. ff) Buchstabe g wird neuer Buchstabe h, in ihm wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 7" durch die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 8" ersetzt. b) In ... h, in ihm wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 7" durch die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 8" ersetzt. b) In Nummer 2 Buchstabe a werden nach dem Wort ...

Fünfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 03.08.2010 BGBl. I S. 1139
Artikel 2 5. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung See
... zuständige bundesunmittelbare Berufsgenossenschaft" ersetzt. 4. In § 9 Absatz 7 Satz 2 Nummer 5 Buchstabe c wird die Angabe „Absatz 3" durch die Angabe ... wird nach Buchstabe d folgender Buchstabe e eingefügt: „e) entgegen § 9 Absatz 4 Satz 2 Nummer 4 gefährliche Massengüter in flüssiger oder ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt
V. v. 03.03.2006 BGBl. I S. 512
Artikel 1 6. GGVBinSchÄndV
... nach Nummer 2 folgende neue Nummern 2a und 2b eingefügt: „2a. § 9 Abs. 2 Nr. 1 der Gefahrgutverordnung See Verpackungen, IBC oder Großverpackungen in ... IBC oder Großverpackungen in Beförderungseinheiten staut; 2b. § 9 Abs. 2 Nr. 2 der Gefahrgutverordnung See Beförderungseinheiten zur Beförderung ...

Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.02.2015 BGBl. I S. 265
Artikel 5 7. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung See
... Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr" ersetzt. 3. In § 9 Absatz 1 Nummer 8 wird die Angabe „5.53.6" durch die Angabe „5.5.3.6" ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 298
Artikel 1 4. GGVSeeÄndV
... 7.8.3.2" durch die Angabe „Absatz 2.0.5.3.2" ersetzt. 7. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Buchstabe g wird folgender Buchstabe h eingefügt: „h) entgegen § 9 Absatz 1 Nummer 8 Güterbeförderungseinheiten übergibt,". ddd) ... geändert: aaa) Im einleitenden Satzteil wird nach der Angabe „§ 9 Absatz 10" die Angabe „Nummer 1" eingefügt. bbb) In Buchstabe b ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 22.12.2009 BGBl. I S. 3967
Artikel 1 2. GGVSeeÄndV
... 5 und 6" durch die Angabe „Absätzen 4, 6 und 7" ersetzt. 9. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Buchstabe c wird folgender Buchstabe d eingefügt: „d) entgegen § 9 Absatz 7 Satz 1 Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass sich die Ausrüstung in einem ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt (GGVBinSch)
V. v. 31.01.2004 BGBl. I S. 136; aufgehoben durch § 39 V. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1389
§ 8 GGVBinSch Ordnungswidrigkeiten (vom 11.07.2007)
... oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 2 in Verbindung mit 1. § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Gefahrgutverordnung See für gefährliche Güter Verpackungen, IBC, ... IBC, Großverpackungen oder ortsbewegliche Tanks verwendet; 2. § 9 Abs. 1 Nr. 4 der Gefahrgutverordnung See ortsbewegliche Tanks befüllt; 2a. § ... Abs. 1 Nr. 4 der Gefahrgutverordnung See ortsbewegliche Tanks befüllt; 2a. § 9 Abs. 2 Nr. 1 der Gefahrgutverordnung See Verpackungen, IBC oder Großverpackungen in ... IBC oder Großverpackungen in Beförderungseinheiten staut; 2b. § 9 Abs. 2 Nr. 2 der Gefahrgutverordnung See Beförderungseinheiten zur Beförderung ... See Beförderungseinheiten zur Beförderung übergibt; 3. § 9 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 der Gefahrgutverordnung See Verpackungen, Umverpackungen, IBC, ... ortsbewegliche Tanks oder Beförderungseinheiten verlädt oder 4. § 9 Abs. 5 Nr. 1 der Gefahrgutverordnung See gefährliche Güter zur Beförderung annimmt. ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed