Bekanntmachung - Gedenkmünze "225. Geburtstag Karl Friedrich Schinkel 1781 - 1841" (GMünzeSchinkel k.a.Abk.)

B. v. 09.01.2006 BGBl. I S. 160 (Nr. 4)
Geltung ab 02.03.2006; FNA: 692-1-25 Ausprägung von Euro-Münzen
Bekanntmachung

Bekanntmachung



Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zur Würdigung des 225. Geburtstages von Karl Friedrich Schinkel eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 1.900.000 Stück, darunter 300.000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Stuttgart. Die Münze wird ab dem 2. März 2006 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite zeigt zwei Elemente: Einen knienden Jüngling als Rückenakt, der über einer Quadermauer ein Senkblei anlegt; darunter im Abschnitt die Anlassinschrift in Antiqua mit den Worten „KARL FRIEDRICH SCHINKEL 1781 - 1841". Das figurale Motiv stammt aus Schinkels Reliefplatten der Berliner Bauakademie. Es verbildlicht Schinkels Programm der Erziehung zur Baukunst.

Die Wertseite korrespondiert in ihrer Aufteilung sehr gut mit der Bildseite. Sie zeigt einen klassischen Münzadler in reicher aber sehr feiner Gestaltung und eine klare Anordnung der Umschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" mit den Sternen und der Jahreszahl 2006, die Wertziffer und Wertbezeichnung sowie das Prägezeichen „F" der Prägestätte Stuttgart. Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„DER MENSCH BILDE SICH IN ALLEM SCHÖN".

Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Prof. Axel Bertram, Berlin.

Abbildung von Bild- und Wertseite Gedenkmünze 225. Geburtstag Karl Friedrich Schinkel 1781 - 1841 (BGBl. I 2006 S. 160)




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed