Zur Beobachtung der Erprobung ist ein Sachverständigenbeirat zu bilden, dem das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesinstitut für Berufsbildung, die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder, der Deutsche Gewerkschaftsbund und das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung angehören. Dieser kann auch an der Vorbereitung einer Ausbildungsordnung nach §
4 des
Berufsbildungsgesetzes beteiligt werden.