Zitierungen von § 13 SpielV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 SpielV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SpielV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 SpielV (vom 10.02.2016)
... (5) Der Aufsteller von Spielgeräten, deren Bauart die Anforderungen des § 13 Nummer 10 erfüllen, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jedem Spieler vor Aufnahme ...
§ 6a SpielV
... von Spielgeräten, die keine Bauartzulassung oder Erlaubnis nach den §§ 4, 5, 13 oder 14 erhalten haben oder die keiner Erlaubnis nach § 5a bedürfen, ist verboten, ...
§ 12 SpielV (vom 10.02.2016)
... Gegenwert von 300 Euro übersteigen, 3. bei Beginn einer gemäß § 13 Nummer 6 erzwungenen Spielpause alle auf dem Geld- sowie Gewinnspeicher aufgebuchten Beträge ... dass das von ihm zur Prüfung eingereichte Geldspielgerät gemäß § 13 Nummer 11 gegen Veränderungen gesichert gebaut ist. Die Physikalisch-Technische ...
§ 13 SpielV (vom 10.02.2016)
... voneinander benutzbar sein und jede Spielstelle hat die Anforderungen der §§ 12 und 13 zu erfüllen, soweit diese landesrechtlich überhaupt zulässig sind; aus der ...
§ 14 SpielV (vom 11.11.2014)
... wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: 1. Die Bauart muss den in § 13 Nr. 3, 6, 7, 8 und 9 bezeichneten Anforderungen entsprechen, wobei sich in § 13 Nr. 3 die ... den in § 13 Nr. 3, 6, 7, 8 und 9 bezeichneten Anforderungen entsprechen, wobei sich in § 13 Nr. 3 die Summe der Verluste allein aus der Summe der Einsätze ergibt und nach § 13 Nr. ... 13 Nr. 3 die Summe der Verluste allein aus der Summe der Einsätze ergibt und nach § 13 Nr. 8 nur sämtliche Einsätze zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar zu erfassen sind. ... auslesbar zu erfassen sind. 2. In den Fällen des § 2 Nr. 1 bis 3 gilt § 13 Nr. 1 und 2 entsprechend. 3. Die Entscheidung über Gewinn oder Verlust darf nicht ...
§ 20 SpielV (vom 13.12.2014)
... ab dem 11. November 2014 geltenden Vorgaben des § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und des § 13 Nummer 6 Satz 2, letztere im Hinblick auf das neu eingeführte Verbot von Spielvorgängen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
V. v. 04.11.2014 BGBl. I S. 1678
Artikel 1 6. SpielVÄndV Änderung der Spielverordnung
... Gegenwert von 300 Euro übersteigen, 3. bei Beginn einer gemäß § 13 Nummer 6 erzwungenen Spielpause alle auf dem Geld- sowie Gewinnspeicher aufgebuchten Beträge ... Spielgeräte." e) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4. 10. § 13 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ... voneinander benutzbar sein und jede Spielstelle hat die Anforderungen der §§ 12 und 13 zu erfüllen, soweit diese landesrechtlich überhaupt zulässig sind; aus der ... ab dem 11. November 2014 geltenden Vorgaben des § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und des § 13 Nummer 6 Satz 2, letztere im Hinblick auf das neu eingeführte Verbot von Spielvorgängen ...
Artikel 2 6. SpielVÄndV Weitere Änderung der Spielverordnung zum 10. Mai 2015
... dass das von ihm zur Prüfung eingereichte Geldspielgerät gemäß § 13 Nummer 10 gegen Veränderungen gesichert gebaut ist. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ...
Artikel 4 6. SpielVÄndV Weitere Änderung der Spielverordnung zum 10. Februar 2016
... „(5) Der Aufsteller von Spielgeräten, deren Bauart die Anforderungen des § 13 Nummer 10 erfüllen, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jedem Spieler vor Aufnahme ... zurückgibt." 2. In § 12 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 13 Nummer 10" durch die Angabe „§ 13 Nummer 11" ersetzt. 3. § 13 ... 12 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 13 Nummer 10" durch die Angabe „§ 13 Nummer 11" ersetzt. 3. § 13 wird wie folgt geändert: a) Nach ... 13 Nummer 10" durch die Angabe „§ 13 Nummer 11" ersetzt. 3. § 13 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 9 wird folgende Nummer 9a ...


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