interne Verweise§ 6a SpielV ... Spielgeräten, die keine Bauartzulassung oder Erlaubnis nach den §§ 4, 5, 13 oder 14 erhalten haben oder die keiner Erlaubnis nach § 5a bedürfen, ist verboten, a) ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
V. v. 04.11.2014 BGBl. I S. 1678
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