Erstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt ein bis zwei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage
1 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
- Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis c, 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage
1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.4
- Umweltschutz,
- 2.4
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a, 3.1 Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a bis d,
- 3.2
- Controlling, Lernziel a,
- 4.1
- Kundenorientierte Kommunikation, Lernziel a,
- 5.1
- Vermietung, Lernziele a bis f,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage
1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 4.2
- Entwicklungsstrategien, Marketing, Lernziele a bis c,
- 6.
- Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien, Lernziele a und b, zu vermitteln.
(4) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage
1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziel d, 1.5 Personalwirtschaft,
- 2.1
- Arbeitsorganisation, Lernziele a bis c,
- 2.2
- Informations- und Kommunikationssysteme,
- 2.3
- Teamarbeit und Kooperation, Lernziel a,
zu vermitteln.
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage
1 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen
- 2.3
- Teamarbeit und Kooperation, Lernziele b und c,
- 4.1
- Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele b und c, 5.1 Vermietung, Lernziele g bis k,
- 5.3
- Grundlagen des Wohnungseigentums
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage
1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.4
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziele b und c, 3.3 Steuern und Versicherungen, Lernziel c,
- 5.2
- Pflege des Immobilienbestandes, 5.4 Verwaltung gewerblicher Objekte zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten. Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage
1 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziel e, 2.1 Arbeitsorganisation, Lernziele d und e,
- 3.1
- Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele e und f,
- 3.2
- Controlling, Lernziele b und c,
- 4.2
- Entwicklungsstrategien, Marketing, Lernziele d bis f,
- 6.
- Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien, Lernziele c bis h, zu vermitteln.
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage
1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 3.3
- Steuern und Versicherungen, Lernziele a und b,
- 7.1
- Baumaßnahmen,
- 7.2
- Finanzierung
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von jeweils vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der zwei ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten gemäß Anlage
1 Abschnitt II der Berufsbildpositionen
- 1.
- Steuerung und Kontrolle im Unternehmen,
- 2.
- Gebäudemanagement,
- 3.
- Maklergeschäfte,
- 4.
- Bauprojektmanagement,
- 5.
- Wohnungseigentumsverwaltung
zu vermitteln.