interne Verweise§ 40 BJagdG Einziehung ... Ist eine Straftat nach § 38 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 oder Abs. 2 Nr. 2 bis 3a oder 5 begangen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2557
Artikel 3 45. StrÄndG Änderung des Bundesjagdgesetzes ... das Veräußern oder das sonstige Inverkehrbringen von Wild,". 4. § 38 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 38 Strafvorschriften". b) In Absatz 2 werden die Wörter „Freiheitsstrafe ... „Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe" ersetzt. 5. Nach § 38 wird folgender § 38a eingefügt: „§ 38a Strafvorschriften ...
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