Änderung § 8 AZV vom 01.01.2021

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 ArbzRWEV am 1. Januar 2021 und Änderungshistorie der AZV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 8 AZV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2021 geltenden Fassung
§ 8 AZV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3011

(Textabschnitt unverändert)

§ 8 Schichtdienst


(Text alte Fassung)

1 Sind die Dienststunden so festgelegt, dass die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von Beamtinnen oder Beamten überschritten wird, sind sie durch Schichtdienst einzuhalten. 2 Von Schichtdienst soll abgesehen werden, wenn die Überschreitung im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit ausgeglichen werden kann.

(Text neue Fassung)

1 Sind die Dienststunden so festgelegt, dass die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von Beamtinnen oder Beamten überschritten wird, sind sie durch Schichtdienst einzuhalten. 2 Von Schichtdienst soll abgesehen werden, wenn die Überschreitung im Rahmen der Gleitzeit ausgeglichen werden kann.




Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed