§
9 der
Sonderurlaubsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 2004 (BGBl. I S. 2836), die zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 22. April 2005 (BGBl. I S. 1106) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift und in Absatz 1 werden jeweils nach dem Wort Einrichtungen" die Wörter oder in einer öffentlichen Einrichtung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union" eingefügt.
- 2.
- In Absatz 2 werden nach dem Wort Einrichtung" die Wörter oder einer öffentlichen Einrichtung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union" eingefügt.