Eingangsformel - Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG)

neugefasst durch B. v. 22.02.2006 BGBl. I S. 438; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 28.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 377
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 600-5 Finanzverwaltung
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Eingangsformel



Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes, des Hochschulstatistikgesetzes sowie des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1860) wird nachstehend der Wortlaut des Finanz- und Personalstatistikgesetzes in der seit dem 1. Januar 2005 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom 8. März 2000 (BGBl. I S. 206),

2.
den am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Artikel 3 Abs. 20 des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1857),

3.
den am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Artikel 55 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848),

4.
den am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes.



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