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Zitierungen von § 2 FPStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 FPStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FPStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 FPStatG Statistik der Ausgaben und Einnahmen (vom 01.01.2022)
... Die Statistik nach § 1 Nr. 1 erfasst bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 folgende Erhebungsmerkmale: 1. jährlich a) die Haushaltsansätze ... (2) Die Statistik nach § 1 Nr. 1 erfasst bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 folgende Erhebungsmerkmale: 1. jährlich a) bei Anwendung des ... (aufgehoben) (4) Die Statistik nach § 1 Nr. 1 erfasst bei Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 folgende Erhebungsmerkmale: 1. jährlich die Einnahmen und Ausgaben auf ... für Forschung und Entwicklung und den Instituten an Hochschulen der Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3, Absatz 5 und 7 folgende Erhebungsmerkmale: 1. bei Anwendung des kameralistischen Rechnungswesens die ... bei den Einrichtungen für Forschung und Entwicklung und den Instituten an Hochschulen nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 folgende Erhebungsmerkmale: 1. bei Anwendung des kameralistischen Rechnungswesens: die ... (6) Die Statistik nach § 1 Nummer 1 erfasst bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 , die nach den Definitionen im Anhang A der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 in der jeweils geltenden ... (7) Die Statistik nach § 1 Nummer 1 erfasst bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 jährlich folgende Erhebungsmerkmale: 1. bei Anwendung des kameralistischen ...
§ 4 FPStatG Statistik des Steueraufkommens, der Hebesätze und der Umlagen (vom 01.01.2022)
... Statistik nach § 1 Nr. 2 erfasst 1. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 folgende Erhebungsmerkmale: a) jährlich den Gemeindeanteil an der ... aus Steuern nach Steuerarten und Zöllen; 2. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 folgende Erhebungsmerkmale: a) jährlich die Hebesätze der ...
§ 5 FPStatG Statistik über die Schulden, Sicherheiten für Schulden und Finanzaktiva (vom 01.01.2022)
... Statistik nach § 1 Nummer 3 erfasst 1. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 , soweit sie nach den Definitionen im Anhang A der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 in der jeweils ... wobei jeweils nach Schuldnern zu unterteilen ist, 2. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 , die dem öffentlichen Sektor und nicht dem Sektor Staat nach den Definitionen im Anhang A der ... Summe der Bürgschaften des Vorjahres; 3. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 sowie den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4, soweit sie dem ... Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 sowie den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 , soweit sie dem Sektor Staat nach den Definitionen im Anhang A der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 in ... jeweils nach Schuldarten und Gläubigern. 4. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 sowie den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4, soweit sie dem ... 4. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 sowie den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 , soweit sie dem Sektor Staat nach den Definitionen im Anhang A der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 in ...
§ 6 FPStatG Statistik über das Personal im öffentlichen Dienst (Personalstandstatistik) (vom 01.01.2022)
... Die Personalstandstatistik erfasst bei den Erhebungseinheiten nach § 2 jährlich zum 30. Juni die in einem unmittelbaren öffentlich-rechtlichen ... nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7. (2) Bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und bei rechtlich unselbständigen Erhebungseinheiten nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 2:  ... stehenden Personen den Wohnort, 6. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 , sofern es sich um rechtlich unselbständige Stellen des Bundes handelt und soweit die ... zum Versorgungsfonds des Bundes geleistet werden, 7. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 , sofern es sich um rechtlich unselbständige Stellen des Bundes oder eines Landes handelt, ... Einzelplan, Kapitel und Aufgabenbereich, 8. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 , sofern es sich um rechtlich unselbständige Stellen einer Gemeinde oder eines ... zusätzlich Aufgabenbereich oder Produktgruppe, 9. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 , sofern es sich um rechtlich unselbständige Stellen des Bundes handelt, zusätzlich ... bei den Einrichtungen für Forschung und Entwicklung und den Instituten an Hochschulen nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 , sofern es sich um rechtlich unselbständige Stellen handelt, zusätzlich ... Bildungsabschluss und Staatsangehörigkeit. (3) Bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 : 1. die Erhebungsmerkmale nach Absatz 2 Nummer 1 bis 4, 2. Dienst- oder ... befinden, den Wohnort. (4) Bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 , sofern es sich um eine rechtlich selbständige Stelle handelt, und bei den Erhebungseinheiten ... es sich um eine rechtlich selbständige Stelle handelt, und bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 5 : 1. die Erhebungsmerkmale nach Absatz 2 Nummer 1 bis 4, 2. die ... der Beschäftigung und das Wissenschaftsgebiet. (5) Bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 6 Nummer 1 , insbesondere den Postnachfolgeunternehmen nach § 38 in Verbindung mit den §§ 1 und ... 4. Dienst- und Wohnort. (6) Bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 4 und 6 Nummer 2 werden bei den in einem unmittelbaren Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnis stehenden ... und Institute an Hochschulen werden nicht erhoben. (7) Bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 4 , sofern es sich um Einrichtungen für Forschung und Entwicklung oder Institute an Hochschulen ... und Entwicklung oder Institute an Hochschulen handelt, und bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 7 werden bei den in einem unmittelbaren Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnis stehenden ...
§ 7 FPStatG Versorgungsempfängerstatistik (vom 01.01.2022)
... Statistik nach § 1 Nr. 5 erfasst bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 bis 7 jährlich zum Stichtag 1. Januar die Empfängerinnen und Empfänger von ... bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand, 13. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 auch nach dem ...
§ 9 FPStatG Zusätzliche Erhebungsmerkmale (vom 01.01.2022)
... bei den Einrichtungen für Forschung und Entwicklung und den Instituten an Hochschulen nach § 2 Absatz 2 und 3 Satz 1 Nummer 2, Absatz 4, 5 und 7 für die Erhebung nach § 3: a) die Art der Einrichtung, b) die ... f) der Aufgabenbereich der Einrichtung; 2. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 bis 7 für die Erhebungen nach den §§ 6 und 7 der ...
§ 9a FPStatG Datenbank Berichtskreismanagement (vom 01.01.2022)
... Datenbank darf verwendet werden 1. zur Bestimmung der Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 bis 7 , 2. zur Bestimmung der Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und ... nach § 2 Absatz 2 bis 7, 2. zur Bestimmung der Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 , die nach den Definitionen im Anhang A der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 in der jeweils geltenden ... 1 genannten Stellen führen in der Datenbank folgende Angaben zu den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 bis 7 : 1. Name der Erhebungseinheit, Sektorzugehörigkeit nach den Definitionen im Anhang ... und 4. allgemein zugänglichen Quellen. (5) Die Erhebungseinheiten nach § 2 übermitteln den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder jährlich auf ... sowie 3. zur Feststellung der Zugehörigkeit der Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 zum Sektor Staat nach § 9a Absatz 2 Nummer 1 und 2. (6) Soweit Erhebungsmerkmale ...
§ 10 FPStatG Hilfsmerkmale (vom 01.01.2022)
... zur Verfügung stehenden Personen, 3. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 5 auch die für den entsprechenden Haushalt zuständige oberste Bundes- oder ...
§ 11 FPStatG Auskunftspflicht (vom 01.01.2022)
... die Erhebungen nach den §§ 3 und 5 a) bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 : die Finanzministerinnen und -minister und Finanzsenatorinnen und -senatoren; für die Mittel ... die Hochschule oder Berufsakademie bewirtschaften; b) bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 : die Leitungen dieser Erhebungseinheiten oder der für das Haushalts-, Kassen- und ... und Rechnungswesen zuständigen Stellen; c) bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 : die Leitungen dieser Erhebungseinheiten; d) bei den Erhebungseinheiten nach § 2 ... Nummer 4: die Leitungen dieser Erhebungseinheiten; d) bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 : die Leitungen dieser Erhebungseinheiten oder die für das Haushalts-, Kassen- und ... 2. für die Erhebung nach § 3 Absatz 5 bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2, 5 und 7 sowie für die Erhebung nach § 3 Absatz 5a bei den Erhebungseinheiten nach § 2 ... 2, 5 und 7 sowie für die Erhebung nach § 3 Absatz 5a bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 : die Leitungen dieser Erhebungseinheiten; 3. für die Erhebung nach § 4 ... 3. für die Erhebung nach § 4 a) bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 : die Finanzministerinnen und -minister sowie Finanzsenatorinnen und -senatoren; für die ... oder Senatorin oder Senator des jeweiligen Landes; b) bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 : die Leitungen dieser Erhebungseinheiten oder die Leitungen der für das Haushalts-, Kassen- ... die Erhebungen nach den §§ 6 und 7 a) bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, soweit es sich um Sonderrechnungen der ... a) bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 , soweit es sich um Sonderrechnungen der Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ... § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, soweit es sich um Sonderrechnungen der Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 handelt: die zuständigen Bundesministerinnen und -minister, Landesministerinnen und -minister ... der Bezüge zuständigen Stellen; b) bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 sowie nach § 2 Absatz 3, soweit es sich nicht um Sonderrechnungen der Erhebungseinheiten nach ... b) bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 sowie nach § 2 Absatz 3 , soweit es sich nicht um Sonderrechnungen der Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 ... sowie nach § 2 Absatz 3, soweit es sich nicht um Sonderrechnungen der Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 handelt, sowie bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 4 bis 7: die Leitungen dieser ... nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 handelt, sowie bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 4 bis 7 : die Leitungen dieser Erhebungseinheiten oder der für die Zahlbarmachung der Bezüge ... nach § 9a Absatz 5 sind auskunftspflichtig 1. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 : die Finanzministerinnen und -minister sowie Finanzsenatorinnen und -senatoren; 2. bei ... -minister sowie Finanzsenatorinnen und -senatoren; 2. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 : die Leitungen dieser Erhebungseinheiten oder der für das Haushalts-, Kassen- und ... Kassen- und Rechnungswesen zuständigen Stellen; 3. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 : die Leitungen dieser Erhebungseinheiten; 4. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 ... 1 Nummer 4: die Leitungen dieser Erhebungseinheiten; 4. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 3 bis 7 : die Leitungen der Erhebungseinheiten oder die Leitungen der für das Haushalts-, Kassen- und ...
§ 12 FPStatG Durchführung der Erhebungen (vom 01.01.2022)
... erhoben und aufbereitet: 1. beim Bund im Hinblick auf seine Kernhaushalte nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 , 2. bei der Bundesagentur für Arbeit und den Sozialversicherungsträgern im ... für Arbeit und den Sozialversicherungsträgern im Hinblick auf ihre Kernhaushalte nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 , sofern sie unter Aufsicht des Bundes stehen, 3. bei rechtlich unselbständigen ... stehen, 3. bei rechtlich unselbständigen Fonds und Einrichtungen des Bundes nach § 2 Absatz 3 Satz 2 , 4. bei Erhebungseinheiten in öffentlich-rechtlicher Rechtsform nach § 2 ... 3 Satz 2, 4. bei Erhebungseinheiten in öffentlich-rechtlicher Rechtsform nach § 2 Absatz 3 Satz 1 , die unter Aufsicht des Bundes stehen, 5. bei Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz ... 2 Absatz 3 Satz 1, die unter Aufsicht des Bundes stehen, 5. bei Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 4 , die mittelbar oder unmittelbar unter Kontrolle des Bundes nach den Definitionen im Anhang A der ... und aufbereitet: 1. bei den Ländern im Hinblick auf ihre Kernhaushalte nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 , 2. bei den Sozialversicherungsträgern im Hinblick auf ihre Kernhaushalte nach ... 2, 2. bei den Sozialversicherungsträgern im Hinblick auf ihre Kernhaushalte nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 , sofern sie nicht nach Absatz 1 Nummer 2 unter Aufsicht des Bundes stehen, 3. bei ... unselbständigen, kameral und doppisch buchenden Erhebungseinheiten der Länder nach § 2 Absatz 3 Satz 2 , 4. bei kameral und doppisch buchenden Erhebungseinheiten in ... kameral und doppisch buchenden Erhebungseinheiten in öffentlich-rechtlicher Rechtsform nach § 2 Absatz 3 Satz 1 , die unter Aufsicht der Länder stehen, 5. bei kameral und doppisch buchenden ... der Länder stehen, 5. bei kameral und doppisch buchenden Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 4 , die mittelbar oder unmittelbar unter Kontrolle der Länder nach den Definitionen im Anhang A ... 5a bei den Einrichtungen für Forschung und Entwicklung und den Instituten an Hochschulen nach § 2 Absatz 2 bis 5 und 7 sowie die Statistiken nach § 3 Absatz 6 bei den Einrichtungen für Forschung und ... für Forschung und Entwicklung und den Instituten an Hochschulen der Länder nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 werden ebenfalls vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet. (4) Die ... und aufbereitet: 1. bei den Ländern im Hinblick auf ihre Kernhaushalte nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 , 2. bei Einrichtungen für Forschung und Entwicklung und Instituten an Hochschulen ... für Forschung und Entwicklung und Instituten an Hochschulen der Länder nach § 2 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 . (5) Die Statistiken nach § 5 Nummer 3 und 4 werden bei den folgenden ... und aufbereitet: 1. bei den Ländern im Hinblick auf ihre Kernhaushalte nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 , 2. bei rechtlich unselbständigen, kameral und doppisch buchenden ... unselbständigen, kameral und doppisch buchenden Erhebungseinheiten der Länder nach § 2 Absatz 3 Satz 2 , 3. bei kameral und doppisch buchenden Erhebungseinheiten in ... kameral und doppisch buchenden Erhebungseinheiten in öffentlich-rechtlicher Rechtsform nach § 2 Absatz 3 Satz 1 , die unter Aufsicht der Länder stehen, 4. bei kameral und doppisch buchenden ... 4. bei kameral und doppisch buchenden Erhebungseinheiten in privater Rechtsform nach § 2 Absatz 4 , die mittelbar oder unmittelbar unter Kontrolle der Länder nach den Definitionen im Anhang A ... für Forschung und Entwicklung und Instituten an Hochschulen der Länder nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und nach Absatz 4. (6) Die Statistiken nach den §§ 6 und 7 werden bei den ... vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet: 1. bei der Erhebungseinheit nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 , 2. bei Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 5, sofern sie unter Aufsicht des Bundes ... Erhebungseinheit nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2. bei Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 5 , sofern sie unter Aufsicht des Bundes stehen, 3. bei Erhebungseinheiten nach § 2 ... 2 Absatz 5, sofern sie unter Aufsicht des Bundes stehen, 3. bei Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 6 Nummer 1 , sofern die Dienstherrenbefugnis durch Bundesrecht geregelt ist, 4. bei ... die Dienstherrenbefugnis durch Bundesrecht geregelt ist, 4. bei Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 6 Nummer 2 , bei denen Stellen nach § 2 Absatz 5, die unter Aufsicht des Bundes stehen, mittelbar oder ... ist, 4. bei Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 6 Nummer 2, bei denen Stellen nach § 2 Absatz 5 , die unter Aufsicht des Bundes stehen, mittelbar oder unmittelbar die Mehrheit der Anteile ... 5. bei Einrichtungen für Forschung und Entwicklung und Instituten an Hochschulen nach § 2 Absatz 4 . (7) Die Statistik nach § 6 wird bei Einrichtungen für Forschung und ... 6 wird bei Einrichtungen für Forschung und Entwicklung und Instituten an Hochschulen nach § 2 Absatz 7 vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet. (8) Die Statistiken nach § 9a ... vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet: 1. bei der Erhebungseinheit nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 , 2. bei Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 5, sofern sie unter Aufsicht des Bundes ... Erhebungseinheit nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2. bei Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 5 , sofern sie unter Aufsicht des Bundes stehen, 3. bei Erhebungseinheiten nach § 2 ... 2 Absatz 5, sofern sie unter Aufsicht des Bundes stehen, 3. bei Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 6 Nummer 2 , bei denen Stellen nach § 2 Absatz 5, die unter Aufsicht des Bundes stehen, mittelbar oder ... 3. bei Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 6 Nummer 2, bei denen Stellen nach § 2 Absatz 5 , die unter Aufsicht des Bundes stehen, mittelbar oder unmittelbar die Mehrheit der Anteile ... Bundesministerium der Finanzen erhoben und aufbereitet: 1. bei Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 , 2. bei Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Nummer ... bei Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Nummer 1, 2. bei Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 ...
§ 14 FPStatG Übermittlung (vom 01.01.2022)
... Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen, dürfen, soweit die Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 7 betroffen sind, nur dann übermittelt werden, wenn sie nicht in tieferer regionaler Gliederung ...
§ 15 FPStatG Veröffentlichung (vom 01.01.2022)
... Sofern nicht Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 6 Nummer 1 und Absatz 7 betroffen sind, dürfen auf der Ebene der Erhebungseinheit veröffentlicht werden: ...
 
Zitat in folgenden Normen

Identifikationsnummerngesetz (IDNrG)
Artikel 1 G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591, 2023 I Nr. 230; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Anlage IDNrG (zu § 1) Register nach § 1 dieses Gesetzes (vom 31.08.2023)
...  43. bei den öffentlichen Arbeitgebern in Bund, Ländern und Kommunen nach § 2 Absatz 1 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes systematisch geführte personenbezogene Datenbestände über die Beschäftigten ...

Zensusgesetz 2011 (ZensG 2011)
Artikel 1 G. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1781
§ 5 ZensG 2011 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
... des Bundes, soweit es sich dabei um Bundesbehörden oder Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes handelt, an denen der Bund ... Dienst- oder Dienstordnungsverhältnis stehende Personal der übrigen in § 2 Absatz 1 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes genannten Erhebungseinheiten jeweils zu den in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
G. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1312
Artikel 1 FPStatGÄndG Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
... am Ende durch einen Punkt ersetzt. c) Nummer 6 wird aufgehoben. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... wie folgt geändert: aa) Im Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und ... 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2" ersetzt. bb) In Nummer 1 Buchstabe c wird das ... „Haushaltsrechnung" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 Nr. 3" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3" ... In Absatz 2 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 Nr. 3" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3" ersetzt. c) Absatz 3 wird aufgehoben. d) ... wie folgt geändert: aa) Im Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 Nr. 5" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5" ... Nummer 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 Nr. 5" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5" ersetzt. bb) In den Nummern 1 und 2 werden jeweils die ... Einrichtungen für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung der Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und 7 folgende Erhebungsmerkmale: 1. bei Anwendung des ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1401
Artikel 1 2. FPStatGÄndG Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes