Zitierungen von § 6 FPStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 FPStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FPStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 FPStatG Zusätzliche Erhebungsmerkmale (vom 01.01.2022)
... 2. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 bis 7 für die Erhebungen nach den §§ 6 und 7 der ...
§ 11 FPStatG Auskunftspflicht (vom 01.01.2022)
... und Rechnungswesen zuständigen Stellen; 4. für die Erhebungen nach den §§ 6 und 7 a) bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie ...
§ 12 FPStatG Durchführung der Erhebungen (vom 01.01.2022)
... Die Statistiken nach den §§ 3 bis 7, mit Ausnahme der Statistik nach § 3 Absatz 1 Nummer 3, und die Erhebungen nach § ... nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und nach Absatz 4. (6) Die Statistiken nach den §§ 6 und 7 werden bei den folgenden Erhebungseinheiten vom Statistischen Bundesamt erhoben und ... und Instituten an Hochschulen nach § 2 Absatz 4. (7) Die Statistik nach § 6 wird bei Einrichtungen für Forschung und Entwicklung und Instituten an Hochschulen nach ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 15 DNeuG Änderungen weiterer Vorschriften (vom 25.11.2010)
... die Angabe „§ 115 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. (79) In § 6 Abs. 1 Nr. 4 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. ...

Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
G. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1312
Artikel 1 FPStatGÄndG Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
...  § 3 Absatz 8 Satz 2 findet keine Anwendung." 6. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 1 für die Erhebungen nach den §§ 6 und 7 der Beschäftigungsbereich." 10. Nach § 9 wird folgender § 9a ... geändert: aaa) Im Satzteil vor Buchstabe a wird die Angabe „§§ 6 , 7 und 8" durch die Angabe „§§ 6 und 7" ersetzt. bbb) In ... a wird die Angabe „§§ 6, 7 und 8" durch die Angabe „§§ 6 und 7" ersetzt. bbb) In Buchstabe a wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 Nr. ... c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 4 und die Angabe „§§ 6 bis 8" wird durch die Angabe „§§ 6 und 7", die Angabe „§ 2 ... 4 und die Angabe „§§ 6 bis 8" wird durch die Angabe „§§ 6 und 7", die Angabe „§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 7" durch die Wörter ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1401
Artikel 1 2. FPStatGÄndG Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
... 3 Absatz 6 Satz 2 ist auf die Nummern 3 und 4 nicht anzuwenden." 5. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Statistik über das Personal im ... 3 und 4 nicht anzuwenden." 5. § 6 wird wie folgt gefasst: „ § 6 Statistik über das Personal im öffentlichen Dienst (Personalstandstatistik)  ... aa) Nach der Angabe „§ 3 Absatz 7" werden die Wörter „und § 6 Absatz 5" eingefügt. b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... Satz 1 Nummer 2 werden nach der Angabe „§ 3 Absatz 7" die Wörter „und § 6 Absatz 5" eingefügt. e) Absatz 5 wird wie folgt geändert:  ... aa) In Satz 1 werden nach der Angabe „§ 3 Absatz 7" die Wörter „und § 6 Absatz 5" eingefügt. 9. § 10 wird wie folgt geändert:  ... und Rechnungswesen zuständigen Stellen; 4. für die Erhebungen nach den §§ 6 und 7 a) bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 ... 12 Durchführung der Erhebungen (1) Die Statistiken nach den §§ 3 bis 7, mit Ausnahme der Statistik nach § 3 Absatz 1 Nummer 3, und die Erhebungen nach § ... nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und nach Absatz 4. (6) Die Statistiken nach den §§ 6 und 7 werden bei den folgenden Erhebungseinheiten vom Statistischen Bundesamt erhoben und ... und Instituten an Hochschulen nach § 2 Absatz 4. (7) Die Statistik nach § 6 wird bei Einrichtungen für Forschung und Entwicklung und Instituten an Hochschulen nach ... In Absatz 2 werden nach der Angabe „§ 3 Absatz 7" die Wörter „oder § 6 Absatz 5" eingefügt. 13. § 14 wird wie folgt geändert:  ...


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