Zitierungen von § 11 FPStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 FPStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FPStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 FPStatG Statistik über das Personal im öffentlichen Dienst (Personalstandstatistik) (vom 01.01.2022)
...  7. Wissenschaftsgebiet. (8) Die Auskunftspflichtigen nach § 11 Absatz 2 Nummer 4 liefern die Angaben zu den Erhebungsmerkmalen nach Absatz 2 bis 5 und 7 in Form von Einzeldaten. ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Zensusgesetz 2011 (ZensG 2011)
Artikel 1 G. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1781
§ 5 ZensG 2011 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
... nach § 11 Absatz 2 Nummer 3 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes auskunftspflichtigen Stellen des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
G. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1312
Artikel 1 FPStatGÄndG Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
... Wörter „§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 10" ersetzt. 12. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1401
Artikel 1 2. FPStatGÄndG Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
...  7. Wissenschaftsgebiet. (8) Die Auskunftspflichtigen nach § 11 Absatz 2 Nummer 4 liefern die Angaben zu den Erhebungsmerkmalen nach Absatz 2 bis 5 und 7 in Form von Einzeldaten. ... „nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 5" ersetzt. 10. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Auskunftspflicht (1) Für ... 2 und Absatz 5" ersetzt. 10. § 11 wird wie folgt gefasst: „ § 11 Auskunftspflicht (1) Für alle Statistiken nach diesem Gesetz besteht ...


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