Zitierungen von § 13 FPStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 FPStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FPStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9a FPStatG Datenbank Berichtskreismanagement (vom 01.01.2022)
...  3. für das Statistikregister, 4. für Zusammenführungen nach § 13 Absatz 2 , 5. für Analyse- und Auswertungszwecke. Die in Absatz 1 ...
§ 15 FPStatG Veröffentlichung (vom 01.01.2022)
...  1. statistische Ergebnisse, auch soweit sie auf Zusammenführungen von Angaben nach § 13 Absatz 2 beruhen, 2. Angaben nach § 9a Absatz 3 Nummer 1, 3. Name und ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
G. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1312
Artikel 1 FPStatGÄndG Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
... 3. für das Statistikregister, 4. für Zusammenführungen nach § 13 Absatz 2, 5. für Analyse- und Auswertungszwecke. Die in Absatz 1 ... die Wörter „§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10" ersetzt. 14. § 13 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ... Statistische Ergebnisse, auch soweit sie auf Zusammenführungen von Angaben nach § 13 Absatz 2 beruhen, sowie Angaben nach § 9a Absatz 3 Nummer 1 dürfen auf der Ebene der ...

Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
G. v. 02.03.2016 BGBl. I S. 342
Artikel 2 HStatGÄndG Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
... „§ 3 Absatz 7 des Hochschulstatistikgesetzes" ersetzt. 2. § 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „§ 3 ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1401
Artikel 1 2. FPStatGÄndG Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
... 1, 2. bei Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Nummer 2." 12. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... 1. statistische Ergebnisse, auch soweit sie auf Zusammenführungen von Angaben nach § 13 Absatz 2 beruhen, 2. Angaben nach § 9a Absatz 3 Nummer 1, 3. Name und ...


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