Artikel 20 - Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen (LMuTÄndV k.a.Abk.)

Artikel 20 Aufheben von Vorschriften


Artikel 20 ändert mWv. 7. März 2006 TrinkwÜV NitritZulV

Es werden aufgehoben:

1.
die Verordnung über den Übergang auf das neue Trinkwasserrecht vom 20. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4695, 4709),

2.
die Verordnung über die Zulassung von Nitrit und Nitrat zu Lebensmitteln vom 19. Dezember 1980 (BGBl. I S. 2313).



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