Artikel 1 - Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für frisches Obst und Gemüse (HdlKlObstVAufhV k.a.Abk.)

V. v. 23.02.2006 BGBl. I S. 464 (Nr. 10); Geltung ab 01.01.2007
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. Januar 2007 HdlKlObstV

Die Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für frisches Obst und Gemüse vom 9. Oktober 1971 (BGBl. I S. 1640, 1972 I S. 81), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. März 2004 (BGBl. I S. 430), wird aufgehoben.



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