III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchs- und Einspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Gesundheit in Angelegenheiten der Besoldung, des Tarifentgelts und des Kindergeldes (BMGWidZustÜAO k.a.Abk.)

A. v. 22.02.2006 BGBl. I S. 502 (Nr. 11)
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 2030-14-147 Beamte

III.



Diese Anordnung ist mit Wirkung vom 1. August 2005 anzuwenden.



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