(1) 1Die Lärmindizes LDay, LEvening und LNight sind die A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegel in Dezibel gemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Tagen in folgenden Zeiträumen erfolgen:
- 1.
- LDay: 12 Stunden, beginnend um 6.00 Uhr,
- 2.
- LEvening: 4 Stunden, beginnend um 18.00 Uhr,
- 3.
- LNight: 8 Stunden, beginnend um 22.00 Uhr.
2Ein Jahr ist das für die Schallemission ausschlaggebende und ein hinsichtlich der Witterungsbedingungen durchschnittliches Kalenderjahr.
(2) Der Lärmindex LDEN in Dezibel ist wie folgt definiert:
L
DEN = 10 * lg / 24 * ( 12 * 10 hoch ( L
Day / 10 ) + 4 * 10 hoch ( ( L
Evening + 5 ) / 10 ) + 8 * 10 hoch ( ( L
Night + 10 ) / 10 ) )
(Formel siehe BGBl. 2006 I S. 516)
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V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1251