§ 7 - Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)

V. v. 06.03.2006 BGBl. I S. 516 (Nr. 12); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1251
Geltung ab 16.03.2006; FNA: 2129-8-34 Umweltschutz
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§ 7 Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten


§ 7 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

1Geeignete Ausfertigungen der Lärmkarten, die der Unterrichtung der Öffentlichkeit dienen, werden von den zuständigen Behörden nach § 47e Absatz 1 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verbreitet. 2Die Verbreitung der Lärmkarten hat in für die Öffentlichkeit verständlicher Darstellung und leicht zugänglichen Formaten zu erfolgen. 3Erforderlichenfalls ist eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Punkten der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. 4Für die Verbreitung sollen, soweit vorhanden, elektronische Kommunikationsmittel verwendet werden. 5Die Anforderungen an die Unterrichtung der Öffentlichkeit können auch dadurch erfülIt werden, dass Verknüpfungen zu Internet-Seiten eingerichtet werden, auf denen die zu verbreitenden Lärmkarten zu finden sind.


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung V. v. 28. Mai 2021 BGBl. I S. 1251 m.W.v. 1. Juli 2021

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Frühere Fassungen von § 7 34. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung
vom 28.05.2021 BGBl. I S. 1251

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 7 34. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 34. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 34. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung
V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1251
Artikel 1 1. BImSchV34ÄndV Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung
... 2002/49/EG in ihrer jeweils geltenden Fassung bezeichnet sind" ersetzt. 5. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Zugänglichkeit der ... 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Satz 3, § 5 Absatz 3 Satz 1 und 3, § 6 Absatz 1 und 2 und § 7 Satz 1 die Angabe „Abs." jeweils durch das Wort „Absatz" und b) in ...


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