Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 1 - Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesarbeitsgericht (BAGElektrRvV k.a.Abk.)

V. v. 09.03.2006 BGBl. I S. 519 (Nr. 12); aufgehoben durch § 10 V. v. 24.11.2017 BGBl. I S. 3803
Geltung ab 16.03.2006; FNA: 320-1-3 Verfassung und Verfahren der Arbeitsgerichte
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§ 1 Zulassung der elektronischen Kommunikation



Beim Bundesarbeitsgericht können ab dem 1. April 2006 in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden.



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