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Zitierungen von § 2 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesarbeitsgericht

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BAGElektrRvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAGElektrRvV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BAGElektrRvV Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen (vom 01.01.2016)
... Anbieter und Versionen elektronischer Signaturen, die nach seiner Prüfung dem in § 2 Abs. 3 festgelegten Standard entsprechen und für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ... durch das Gericht geeignet sind, 3. die nach seiner Prüfung den in § 2 Absatz 4 und 5 festgelegten Formatstandards entsprechenden und für die Bearbeitung durch das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesarbeitsgericht
V. v. 14.12.2015 BGBl. I S. 2338
Artikel 1 BAGElektrRvVÄndV Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesarbeitsgericht
... vom 9. März 2006 (BGBl. I S. 519) wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 1 und 2 wird wie folgt gefasst: „(1) Zur Entgegennahme elektronischer ... Gerichtspoststelle" ersetzt. b) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 2 Abs. 2, 4 und 5" durch die Wörter „§ 2 Absatz 4 und 5" ... Nummer 3 wird die Angabe „§ 2 Abs. 2, 4 und 5" durch die Wörter „§ 2 Absatz 4 und 5" ...