Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2016 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 7 - Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)

V. v. 29.03.2006 BGBl. I S. 622 (Nr. 16); aufgehoben durch Artikel 2 Nr. 2 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Geltung ab 12.04.2006; FNA: 7631-1-37 Versicherungsaufsichtsrecht
|

§ 7 Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskassen


§ 7 wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) Pensionskassen haben zusätzlich jeweils gesonderte versicherungstechnische Gewinn- und Verlustrechnungen nach Formblatt 200 aufzustellen, und zwar bis einschließlich Seite 3 Zeile 17

1.
für das gesamte inländische Versicherungsgeschäft,

2.
für das gesamte ausländische Versicherungsgeschäft,

3.
jeweils für das in einem Mitglied- oder Vertragsstaat abgeschlossene Versicherungsgeschäft.

(2) § 3 Abs. 2 gilt entsprechend.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 7 BerVersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BerVersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BerVersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BerVersV Interner jährlicher Bericht
...  1. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnungen mit dem Inhalt nach den §§ 2 bis 7 innerhalb der Fristen des § 8 Abs. 1, 2 oder 3 Satz 1, 2. formgebundene ...
§ 8 BerVersV Einzelheiten der Formblatteinreichung einschließlich einzuhaltender Fristen
... Die Formblätter 100 und 200 gemäß den §§ 2 bis 7 sind der Aufsichtsbehörde in jeweils doppelter Ausfertigung spätestens fünf Monate ...
§ 18 BerVersV Jährlicher Bericht ausländischer Versicherungsunternehmen (vom 04.05.2010)
... Bericht gemäß § 1 vorzulegen. (2) § 5 Abs. 1, §§ 6, 7 , 9 Abs. 3, § 14 sowie § 16 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 2 sowie die §§ 19 bis ... Niederlassungen von Rückversicherungsunternehmen finden § 5 Absatz 1, die §§ 7 , 16 Absatz 1 Nummer 2 und 3 und Absatz 2 sowie die §§ 19 bis 22 keine Anwendung. § ...
§ 21 BerVersV Abgrenzungsmerkmale bestimmter kleinerer Vereine (vom 04.05.2010)
... sind, sowie der Pensionskassen, die gesonderte Gewinn- und Verlustrechnungen nach § 7 einreichen, 2. Sterbekassen, deren Brutto-Beiträge im vorausgegangenen ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
V. v. 27.04.2010 BGBl. I S. 490
Artikel 1 1. BerVersVÄndV Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
... Niederlassungen von Rückversicherungsunternehmen finden § 5 Absatz 1, die §§ 7 , 16 Absatz 1 Nummer 2 und 3 und Absatz 2 sowie die §§ 19 bis 22 keine ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed